Enthält Affiliate-Links [Was ist das?]Falsch gespart

iPad mini 6: Deshalb wurde eine Sammelklage gegen Apple eingereicht

Hat Apple beim iPad mini 6 an der falschen Stelle gespart? Dieser Frage muss sich demnächst wohl ein Gericht stellen, da gegen Apple eine Sammelklage wegen des „Jelly Scrolling“-Effekts eingereicht wurde.

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Es kam, wie es kommen musste: Apple wird wegen des flackernden Scroll-Effekts von US-Amerikaner Christopher Bryan im Rahmen einer Sammelklage verklagt. Wie er in den Gerichtsdokumenten aussagt, führt Apple die Käufer:innen mit betrügerischer Werbung in die Irre und verkauft das iPad mini 6 trotz des bekannten Problems weiter. Was ist dran an den Vorwürfen?

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Apples iPad mini 6 hat ein Problem

Es dauerte nicht lange, bis frisch gebackenen „iPad mini 6“-Nutzer:innen auffiel, dass das Display einen merkwürdigen Effekt beim Scrollen aufweist. Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung kamen erste Berichte auf, die Apple nur kurze Zeit später kleinredete. Dem Unternehmen zufolge gibt es kein Problem mit dem Display und es handelt sich um ein normales Verhalten von LCDs, das abhängig von der Ausrichtung auftritt. Interessanterweise tritt das Problem nämlich nur im Hochformat beziehungsweise im Porträtmodus auf, während im Querformat alles in Ordnung ist. Dies liegt an der Bildrate.

Ein Effekt der bei nahezu allen LC-Displays vorhanden ist. Jedoch ist er beim iPad mini besonders spürbar, da im Porträtmodus die linke Bildschirmseite minimal langsamer aktualisiert als die rechte Seite und dadurch der sogenannte „Jelly Scrolling“-Effekt entsteht, der sich in einem leichten Versatz während des Scrollens ausdrückt. Laut iFixit könnte dies an der vertikalen Ausrichtung des Display-Controller-Boards liegen. In anderen Apple-Geräten wird es hingegen horizontal verbaut. 

Bryan beschuldigt Apple daher, dass das Unternehmen über das Problem Kenntnis hat und dennoch nichts unternimmt, um es zu lösen. Stattdessen wird das iPad mini 6 weiterhin mit diesem Fehler verkauft und beworben. Er fordert daher, dass Apple entweder den Verkauf des „defekten“ Modells einstellt oder im Werbematerial darauf hinweist. Gleichzeitig fordert er Schadensersatz in unbekannter Höhe. Allerdings muss dazu erst der vorgeschlagenen Sammelklage vom Gericht in Nordkalifornien stattgegeben werden, bevor es zu einer Verhandlung kommt.

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