Riesige Kontroverse

Stiehlt Adobe Nutzern ihre Rechte mit neuen Nutzungsbedingungen?

Die jüngsten Änderungen der Nutzungsbedingungen für die Creative Cloud von Adobe haben bei den Nutzern für Empörung gesorgt. Darf Adobe nun deine Werke nutzen? Wir klären auf.

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Adobe hat seine Nutzungsbedingungen für die Creative Cloud geändert. Das hat bei einigen Nutzern für erhebliche Auffuhr gesorgt und manche bezeichnen die Software-Suite sogar als „Spyware”. Die Änderungen gewähren Adobe eine nicht exklusive, weltweite, gebührenfreie und unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf, die Nutzung, Vervielfältigung, Darstellung, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentliche Aufführung und Übersetzung von Benutzerinhalten. Heißt das nun, Adobe darf mit deinen Werken tun und lassen, was es möchte?

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Die Änderungen, die Nutzer akzeptieren müssen, um Programme wie Photoshop, Lightroom und Premiere Pro weiterhin nutzen zu können, werden in den sozialen Medien zerrissen. Ab sofort können Nutzer, die den neuen Bedingungen nicht zustimmen, die Software nicht mehr verwenden.

Adobe erläutert Methoden für den Zugriff auf Inhalte

Adobe stellt in einem Blogbeitrag klar, dass es sowohl manuell als auch automatisiert auf die Inhalte der Nutzer zugreifen kann, einschließlich Inhaltsprüfungen. Das ist bei Clouddiensten so üblich, weil sie sonst beispielsweise keine Thumbnails anfertigen können.

Adobe stellte klar, dass eine eingeschränkte Lizenz erforderlich ist, um auf Inhalte ausschließlich zum Zweck des Betriebs oder der Verbesserung der Dienste und Software, der Durchsetzung der Nutzungsbedingungen und der Einhaltung der Gesetze, wie z. B. des Schutzes vor missbräuchlichen Inhalten, zuzugreifen.

Adobe hat mehrere Fälle aufgeführt, in denen der Zugriff auf Benutzerinhalte erforderlich sein kann:

  • Wenn Adobe-Anwendungen und -Dienste die Funktionen ausführen, für die sie entwickelt und verwendet werden, z. B. das Öffnen und Bearbeiten von Dateien oder das Erstellen von Miniaturansichten oder Vorschauen für die Freigabe.
  • Zur Bereitstellung innovativer Cloud-basierter Funktionen wie Photoshop Neural Filters, Liquid Mode oder Remove Background. Die Benutzer können steuern, wie ihre Inhalte für diese Funktionen verwendet werden dürfen.
  • Bei Inhalten, die auf Adobe-Servern verarbeitet oder gespeichert werden, kann das Unternehmen Technologien und Prozesse einsetzen, einschließlich manueller (menschlicher) Überprüfung, um illegale Inhalte (z. B. Material über sexuellen Kindesmissbrauch) oder andere missbräuchliche Inhalte oder Verhaltensweisen (z. B. Muster, die auf Spam oder Phishing hindeuten) zu erkennen.

Adobe teilte mit, dass die Firefly Gen AI-Modelle nicht mit Kundeninhalten trainiert werden. Stattdessen werden diese Modelle mit lizenzierten Inhalten wie Adobe Stock und gemeinfreien Inhalten, deren Urheberrecht abgelaufen ist, trainiert.

Darüber hinaus versicherte Adobe den Nutzern, dass das Unternehmen niemals das Eigentum an den Arbeiten der Kunden übernehmen wird.

Mac Life meint dazu:

Diese Erklärungen im Blogbeitrag sind juristisch nichts wert, es gelten lediglich die Nutzungsbedingungen. Adobe sollte also Nutzungsbedingungen, die Kunden beim Öffnen von Anwendungen sehen, klarer formulieren und aufzeigen, was sie mit den Daten nicht tun werden.

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Wie gut das ich schon lange nix mehr von Adobe nutze! Zum Glück gibt es ja auch genug Alternativen.

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