Garantie, Gewährleistung, AppleCare Protection Plan: Mit mindestens einem der drei Begriffe wird man spätestens dann konfrontiert, wenn der Mac, das iPhone, der iPod, das iPad sowie jedes andere Apple-Produkt nicht mehr sachgemäß funktioniert. Doch während König Kunde kaum den Unterschied erkennen kann, nutzt „Kaiser“ Apple die Gelegenheit, unwissenden Kunden den AppleCare Protection Plan aufzuschwatzen. In Italien kostete Apple diese Praxis nun 900.000 Euro Strafe. Vermutlich einer der Gründe, wieso Apple auf einer eigens eingerichteten Webseite über die drei Begrifflichkeiten aufklärt.
So erklärt Apple, dass nur die Garantie und der AppleCare Protection Plan für Fehler aufkommen, die erst nach dem Kauf auftreten. Die gesetzliche Gewährleistung greift nur dann, wenn der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Außerdem soll sich Apples kostenpflichtiges Service-Paket von der Gewährleistung und der Garantie durch Bring-in- oder Einsende-Service sowie einen Express-Austauschservice für iPad und iPhone unterscheiden. Auch den dreijährigen Telefonsupport außerhalb der ersten 90 Tage nach dem Kaufdatum gibt Apple nur gegen Bares.
Weitere Informationen sollen die Kunden im Netz der Europäischen Verbraucherzentren erhalten. Doch auch Apple schildert weitere Unterschiede in einer Tabelle:
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