Apple hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Der Konzern darf drei seiner Apple-Watch-Modelle in Deutschland nun nicht mehr als „CO₂-neutral“ bewerben. Das Landgericht Frankfurt am Main gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Die Umweltschützer hatten Apple „dreistes Greenwashing“ vorgeworfen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, weil Apple Berufung einlegen kann. Die umstrittene Werbung muss der Konzern aber sofort stoppen.
- Das Landgericht Frankfurt verbietet Apple die Werbung mit dem Label „CO₂-neutral“ für die Apple Watch.
- Das Gericht hält die Kompensationsprojekte von Apple für nicht ausreichend, um eine dauerhafte CO₂-Neutralitätzu gewährleisten.
- Apple muss die Werbung sofort unterlassen, kann aber gegen das Urteil noch Berufung einlegen.
Das Problem liegt in Paraguay
Apple argumentierte, dass ein Großteil der Emissionen bereits bei der Produktion und dem Transport der Uhr vermieden wird. Ein „kleiner Rest“ werde durch sogenannte Kompensationsprojekte ausgeglichen. Genau hier sahen die Richter das Problem.
Um die verbleibenden Emissionen auszugleichen, investiert Apple in ein Projekt in Paraguay. Dort werden auf gepachteten Flächen Eukalyptusbäume angepflanzt, die CO₂ binden sollen. Der entscheidende Haken: Das Gericht stellte fest, dass die Pachtverträge für 75 Prozent dieser Flächen nur bis zum Jahr 2029 laufen.
Apple konnte vor Gericht nicht nachweisen, dass die Verträge darüber hinaus verlängert werden. Damit ist der Fortbestand des Projekts nicht gesichert. Eine dauerhafte Speicherung des CO₂ ist also nicht garantiert, was die Werbeaussage „CO₂-neutral“ laut Gericht irreführend macht.
Die Richter wünschten sich eine Absicherung bis mindestens 2045.
Was bedeutet eigentlich CO₂-Kompensation? Statt Emissionen vollständig zu vermeiden, investieren Unternehmen Geld in Klimaschutzprojekte an anderen Orten der Welt. Die Idee ist, dass diese Projekte, zum Beispiel durch Aufforstung oder den Ausbau erneuerbarer Energien, die gleiche Menge an Treibhausgasen einsparen, die das Unternehmen verursacht. Diese Praxis ist umstritten, da die tatsächliche und vor allem dauerhafte Wirkung der Projekte oft schwer nachzuweisen ist.
Scharfe Kritik von Umweltschützern
Die Deutsche Umwelthilfe freute sich wenig überraschend über das Urteil. DUH-BundesgeschäftsführerJürgen Resch sprach von einem „CO₂-Ablasshandel mit einem untauglichen Kompensationsprojekt“. Er kritisierte, dass Apple die Verbraucherinnen und Verbraucher täusche.
Die DUH bemängelt nicht nur die kurze Laufzeit der Pachtverträge. Sie weist auch darauf hin, dass es sich bei den Flächen in Paraguay um Eukalyptus-Monokulturen handelt. Diese haben mit natürlichen Wäldern wenig zu tun. Sie verbrauchen enorme Mengen Wasser, sind anfällig für Brände und werden oft mit Pestiziden behandelt, die schädlich für die Umwelt sind.
Wie Apple und die EU reagieren
Apple hält trotz des Urteils an seinen Zielen fest. Der Konzern betonte, dass das Gericht den generellen Ansatz zur CO₂-Neutralität bestätigt habe. Man sei weiterhin auf dem besten Weg, bis 2030 die gesamte Lieferkette klimaneutral zu gestalten.
Ob Apple gegen das Urteil Berufung einlegt, ist noch unklar.
Unabhängig von diesem Fall wird sich die Werbung mit Klimaversprechen bald ohnehin ändern. Eine neue EU-Regelung verbietet ab 2026 produktbezogene Klima-Aussagen, die allein auf dem Ausgleich von Emissionen beruhen.
Apple hatte bereits signalisiert, aufgrund dieser neuen Regeln auf den Begriff „CO₂-neutral“ auf Verpackungen und in der Werbung verzichten zu wollen. Die Gerichtsentscheidung aus Frankfurt kommt diesem Schritt nun zuvor.