So eindeutig wie das Gesetz scheint, ist es allerdings nicht. Ein Antrag auf die Lizenzierung des DRM-Systems eines Herstellers kann nur aus der Branche selbst kommen. Dies bedeutet, dass zum Beispiel Sony einen Antrag auf die Lizenzierung von Apples Digital Rights Management-System stellen könnte. Sollte sich das Unternehmen weigern, so muss es eine Strafe in Höhe von fünf Prozent des weltweiten Jahesumsatzes des Konzerns zahlen.
