In einer mündlichen Verhandlung hatten die Münchener Richter bereits deutlich gemacht, dass sie dazu tendieren, dem Spieleverlag Recht zu geben. Denn der iTunes Store sei in ihren Augen ein Online-Laden und nicht nur eine Verkaufsplattform, so dass Apple wie jeder reale Händler auf Markenrechtsverstöße achten müsse.
In einer von den Richtern eingeräumten Zeit für Vergleichsverhandlungen einigten sich beide Parteien nun außergerichtlich. Details zu dem Vergleich wurden nicht bekannt gegeben.