Einfach fallen lassen

Wettbewerbsklage in den USA: Apple beantragt, die Klage abzuweisen

Apple hat derzeit mit einigen Rechtsstreitigkeiten zu kämpfen. Neben der EU haben es auch die USA auf das Unternehmen abgesehen. Das Department of Justice (DoJ) hat im März eine Wettbewerbsklage eingereicht – und Apple beantragt jetzt, sie einfach fallen zu lassen.

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Das US-Justizministerium wirft Apple monopolistisches Verhalten an vielen Fronten vor und hat daraus eine Wettbewerbsklage konstruiert. Das Unternehmen hat bereits angekündigt, sich mit allen Mitteln verteidigen zu wollen. Zuletzt gab Tim Cook bei der Bekanntgabe der Quartalszahlen an, sich das nicht gefallen zu lassen. Jetzt gibt es ein erstes Schreiben der Apple-Anwälte.

Wettbewerbsklage soll abgewiesen werden

Wie Mac Rumors berichtet, haben die Anwälte von Apple eine Vorabstellungnahme abgegeben. In ihr heißt es, dass das Gericht die Klage einfach abweisen solle. In der Begründung dazu geben die Anwälte an, dass sich die Klageschrift auf Bereiche beruft, von denen Gerichte bereits geurteilt haben, dass sie mit Wettbewerb nichts zu tun haben.

So gehe das DoJ davon aus, dass Apple ein Monopol bei „Performance-Smartphones“ hätte. In den USA halte Apple jedoch einen Marktanteil von 65 Prozent inne, bei Premium-Smartphones seien es 70 Prozent. Ein Monopol würde eine höhere Quote voraussetzen. Davon abgesehen sollte Apple nach globalen Marktanteilen beurteilt werden – und da machen iPhones nur ein Fünftel aller Smartphones aus.

Weiterhin habe der Supreme Court bereits entschieden, dass Unternehmen die Bedingungen und Preise selbst festlegen dürfen, unter denen Drittanbieter mit eigenen Produkten interagieren können. Insofern sei dieser Punkt ebenfalls hinfällig.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam

Die Antwort auf diese Stellungnahme vom DoJ muss bis 30. Mai eingereicht werden. Danach wird es eine Anhörung mit dem zuständigen Richter geben, bevor der Antrag auf die Abweisung endgültig gestellt werden kann. Zusammen mit den Bedenkzeiten, die zwischen den einzelnen Aktionen liegen, dürfte es bis September dauern, bevor der Antrag letztlich „offiziell“ ist. Die Entscheidung darüber könnte mit Glück noch in diesem Jahr gefällt werden – aber wahrscheinlich wird es noch wesentlich länger dauern, bis der Fall zu Ende diskutiert wurde.

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