Die EU-Kommission hat festgelegt, wie Google sein Betriebssystem Android für konkurrierende KI-Dienste öffnen muss. Drittanbieter sollen künftig auf elf zentrale Funktionen zugreifen können, die bislang weitgehend Googles eigenem KI-Assistenten Gemini vorbehalten sind.
- Die EU verpflichtet Google zur Öffnung von elf Android-Funktionen
- Andere KI-Assistenten sollen per Sprache und Home-Button startbar sein
- Drittanbieter erhalten Zugriff auf Apps, Kontextdaten und lokale KI-Modelle
- Die meisten Änderungen müssen mit Android 18 bis August 2027 kommen
- Google warnt vor Risiken für Datenschutz und Gerätesicherheit
Grundlage der Entscheidung ist der Digital Markets Act. Nach Ansicht der Kommission muss Google anderen KI-Anbietern einen ebenso wirksamen Zugriff auf wichtige Hard- und Softwarefunktionen ermöglichen wie den eigenen Diensten. Das Verfahren war im Januar 2026 eröffnet worden, die endgültige Entscheidung fiel am 16. Juli 2026.
Digital Markets Act soll gleiche Bedingungen schaffen
Der Digital Markets Act, kurz DMA, verpflichtet als sogenannte Gatekeeper eingestufte Unternehmen zu einer Reihe von Öffnungs- und Interoperabilitätsmaßnahmen. Dazu zählt, dass Anbieter von Betriebssystemen bestimmte Funktionen nicht ausschließlich ihren eigenen Diensten vorbehalten dürfen.
Der Digital Markets Act ist ein EU-Gesetz für besonders einflussreiche Digitalkonzerne. Es soll verhindern, dass sogenannte Gatekeeper ihre eigenen Dienste bevorzugen und konkurrierende Anbieter von wichtigen Plattformfunktionen ausschließen.
Die Kommission argumentiert, dass KI-Assistenten zu einer zentralen Bedienoberfläche für Smartphones werden. Gemini profitiere derzeit von einem tiefen Zugriff auf Android, während nachträglich installierte Assistenten viele dieser Möglichkeiten nicht oder nur eingeschränkt nutzen könnten.
Andere KI-Assistenten sollen per Sprachbefehl starten
Eine der auffälligsten Änderungen betrifft die Aktivierung per Sprache. Nutzer sollen einen konkurrierenden Assistenten künftig über ein eigenes Aktivierungswort starten können – auch bei ausgeschaltetem Display, im Standby oder im Energiesparmodus.
Auch der Home-Button beziehungsweise die zentrale Navigationsfläche darf nicht länger ausschließlich Google-Diensten vorbehalten sein. Nutzer sollen darüber den von ihnen gewählten KI-Dienst aufrufen können.
Langfristig sollen sogar mehrere Assistenten gleichzeitig auf unterschiedliche Aktivierungswörter reagieren können. Diese Funktion muss Google nach dem Zeitplan der Kommission allerdings erst mit Android 19 umsetzen.
Zugriff auf Apps, Bildschirm und Gerätesensoren
Die Vorgaben reichen deutlich über das Starten eines Assistenten hinaus. Drittanbieter sollen mit Zustimmung des Nutzers auf Kontextinformationen aus Apps, Bildschirminhalten und Gerätesensoren zugreifen dürfen. Dazu gehören etwa Signale von Mikrofon, Kamera und Standortdiensten.
Auf dieser Grundlage könnten konkurrierende Assistenten beispielsweise Übersetzungen anbieten, Informationen aus mehreren Apps zusammenführen oder situationsabhängige Vorschläge einblenden.
Zudem sollen die Dienste Aufgaben in anderen Apps ausführen können. Als Beispiele nennt die Kommission das Verfassen und Versenden einer E-Mail, das Erstellen eines Kalendereintrags oder das Hinzufügen von Artikeln zu einer Einkaufsliste.
Auch mehrstufige Abläufe sollen möglich werden. Ein Assistent könnte etwa eine Einkaufsliste auslesen, eine Supermarkt-App öffnen und die gewünschten Produkte im Hintergrund in den Warenkorb legen. Die Bedienung soll dabei in einem separaten virtuellen Fenster erfolgen, sodass das Smartphone parallel weiterverwendet werden kann.
Google muss Zugriff auf lokale KI-Modelle ermöglichen
Die Entscheidung umfasst außerdem lokale KI-Modelle, die direkt auf dem Smartphone ausgeführt werden. Andere Anbieter sollen unter vergleichbaren Bedingungen auf bereits vorhandene Modelle wie Gemini Nano zugreifen können.
Eigene lokale Modelle von Drittanbietern sollen zudem dieselben Hardware-Ressourcen und Möglichkeiten zur Hintergrundausführung erhalten wie Googles Software. Google muss die notwendigen Schnittstellen dokumentieren, Testmöglichkeiten bereitstellen und technische Unterstützung anbieten.
Die Vorgaben gelten nicht nur für Pixel-Smartphones, sondern für das gesamte von Google kontrollierte Android-Ökosystem. Damit sind grundsätzlich auch Geräte anderer Hersteller betroffen.
Umsetzung größtenteils bis August 2027
Die meisten Maßnahmen muss Google mit Android 18 umsetzen, spätestens jedoch bis zum 1. August 2027. Die gleichzeitige Erkennung mehrerer Aktivierungswörter folgt mit Android 19 und muss spätestens bis zum 1. August 2028 verfügbar sein.
Bei besonders sensiblen Funktionen darf Google objektive Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz festlegen. Dazu zählen unter anderem Bildschirmautomatisierung, der Zugriff auf lokal gespeicherte App-Daten und die Steuerung von Systemeinstellungen. Die Bedingungen müssen laut Kommission jedoch transparent und diskriminierungsfrei sein.
Google warnt vor Sicherheitsrisiken
Google kritisiert die Entscheidung. Das Unternehmen warnt davor, dass externe Apps weitreichende und sensible Berechtigungen erhalten könnten. Die Vorgaben könnten aus Sicht des Konzerns bestehende Schutzmechanismen für Datenschutz und Gerätesicherheit schwächen.
Die EU-Kommission verweist dagegen auf Zustimmungsabfragen und bestehende europäische Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften. Nutzer sollen selbst entscheiden können, welchem Assistenten sie Zugriff auf einzelne Funktionen gewähren.









