Anti-Monopoly

Psystar ändert Vorwürfe gegen Apple ab

Clone-Hersteller Psystar sieht sich einer Klage von Apple gegenüber und hatte darauf mit einer Gegenklage geantwortet, in der Apple als Monopolist bezeichnet wurde, der seine Marktmacht zum Nachteil der Konsumenten ausnutzt. Nun hat Psystar die Gegenklage verändert - gezwungenermaßen, denn es drohte eine Abweisung der Gegenklage.

Von   Uhr

Apple hatte die Abweisung beantragt und Richter William Alsup hatte im November deutlich gemacht, dass die Argumente von Psystar nicht ausreichen würden. Dem Clone-Hersteller wurde deshalb Zeit eingeräumt, die Vorwürfe besser zu begründen. Dies hat Psystar nun getan und wirft Apple nicht mehr direkt wettbewerbschädigendes Verhalten vor.

Stattdessen steht die Benutzerlizenz (EULA) in der Kritik, die Apple laut Psystar uneingeschränkte Kontrolle über die Hardware erlaube. Damit könne Apple auch Copyright-Gesetze leichter missbrauchen. Dies hört sich zwar nach keiner großen Veränderung gegenüber der vorherigen Gegenklage an, erleichtert aber die Beweislage: Es müsse nun Apple keine konkrete Verletzung des Wettbewerbsrechts mehr nachgewiesen werden, so Psystar.

Auf die Vorwürfe, Psystar umgehe Sicherheitsmechanismen in Mac OS X und verstoße damit gegen den DMCA (Digital Millennium Copyright Act), wird ebenfalls geantwortet: Eine Apple-ähnliche Hardware anzubieten sei kein Verstoß und ein echter Kopierschutz nicht vorhanden, so der Clone-Hersteller.

Die modifizierte Gegenklage erleichtert den Psystar-Anwälten die Argumentation - zudem könnten die Vorwürfe über Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht später wieder erhoben werden.

Mehr zu diesen Themen:

Diskutiere mit!

Hier kannst du den Artikel "Psystar ändert Vorwürfe gegen Apple ab" kommentieren. Melde dich einfach mit deinem maclife.de-Account an oder fülle die unten stehenden Felder aus.

Die Kommentare für diesen Artikel sind geschlossen.