Apple ändert Anklagepunkt

Neue Runde im Rechtsstreit Apple vs. Psystar

In der letzten Novemberwoche änderte Apple die Art der Anklage im Prozess gegen Psystar, Anbieter von Mac-Klonen, so berichtet Computerworld. Hatte Apple sich in seiner Anklage vom 3.

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Juli 2008 noch auf Bruch des Endbenutzerlizenzvertrages (EULA) berufen, ändert der Computerhersteller die Klage jetzt auf Umgehung des Urheberrechts-Kopierschutzes und beruft sich dabei auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA).

Der DMCA ist ein umstrittenes Gesetz, das die Rechte von Copyright-Inhabern in Zeiten der verlustfreien Kopie von urheberrechtlich geschütztem Material sichern soll. Das Gesetz kriminalisiert Methoden zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen (DRM), wie sie etwa Apple bei Musik aus dem iTunes Store oder eben zum Schutz von Mac OS X einsetzt. Der Endbenutzerlizenzvertrag hingegen schließt zwar eindeutig die Installation von Mac OS X auf Apple-fremden Rechnern aus, wäre aber zumindest in Deutschland leicht angreifbar.

Angeblich will Apple die Klage auch gegen weitere Firmen ausweiten, die mit Psystar zusammenarbeiten. Die Namen dieser Firmen seien jedoch noch nicht bekannt. Psystar hatte seinerseits gegen Apple im August eine Gegenklage eingereicht, die sich darauf berief, dass Apple seine Monopolstellung ausnutzen würde, die es durch die Einzigartigkeit des Betriebssystems erlangt hätte. Allerdings war diese Gegenklage vorerst vom zuständigen US-Richter William Alsup abgelehnt worden, da dieser ein Monopol seitens Apple nicht erkennen konnte. Psystar hat noch bis zum 8.12.2008 Zeit, weiteres Beweismaterial zum Begründen der Anklage vorzulegen.

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