Gericht hebt Streitwert auf das Vierfache an

iPhone-Streit 2.000.000 Euro wert

Eine halbe Million Euro hatten die Juristen ursprünglich als Wert für den T-Mobile-Vodafone-Streit um das iPhone angesetzt. Doch das sei nicht annähernd genug, entschied das Hamburger Landgericht, dem das Verfahren zur Entscheidung vorliegt. Es erhöhte die Zahl auf zwei Millionen Euro. Womit die Richter Recht haben könnten: Denn in der zukünftigen Entwicklung des Mobilfunkmarktes wird das iPhone möglicherweise eine zentrale Rolle spielen.

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Schließlich ist es in zweierlei Hinsicht ein Novum: Zum einen ist der zwischen Apple und T-Mobile geschlossene Exklusivvertrag bislang beispiellos. Noch nie hatte sich ein Mobilfunkanbieter verpflichtet, für eine exklusive Belieferung dem Gerätehersteller eine Umsatzbeteiligung zu gewähren. Genau das tut jedoch T-Mobile Medienberichten etwa der Financial Times Deutschland zufolge gegenüber Apple - in einer Höhe von 30 Prozent.

Zum anderen ist das iPhone das erste Gerät, das privaten Nutzern mobiles Internet auf eine gut funktionierende und einfach zu bedienende Weise näher bringt. Standen schon vormals Befürchtungen der Funknetzbetreiber im Raum, zu reinen Datenlieferanten zu werden, dürften diese Ängste nun mehr als je zuvor in den Vordergrund gerückt sein: Mit dem bloßen Zur-Verfügung-Stellen der Infrastruktur lässt sich nur wenig Geld verdienen, massiv steigende Umsätze werden indes beim Werbegeschäft für Inhalte erwartet - solche, die Nutzer internetfähiger Mobiltelefone künftig über Plattformen wie Apples OS X für das iPhone oder Googles Android unabhängig von den Netzbetreibern abrufen können.

Daher könnte eine Exklusivbindung wie die zwischen Apple und T-Mobile eine Chance sein, Plattformen und damit Anwender an eine Marke zu binden. Allerdings begegnet eine solche Kopplung nach unserer Ansicht tief greifenden rechtlichen Bedenken. So gesehen scheint der erhöhte Streitwert mehr als angemessen. Mit einer Entscheidung ist kommenden Montag zu rechnen.

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