100 US-Dollar-Warengutschein

Details zur iPhone-Wiedergutmachung

Wie Steve Jobs in seinem offenen Brief letzte Woche versprach (wir berichteten), wurden heute Details zur Wiedergutmachung für Erstkäufer eines iPhone in den USA von Apple veröffentlicht. Wichtigstes Detail dabei: Das iPhone muss vor dem 22. August gekauft und bei AT&T aktiviert worden sein.

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Apple nennt deshalb die Erläuterungen auf seiner Website auch "$100 Apple Store Credit for Early iPhone Owners", also 100 US-Dollar Warengutschein für den Apple Store für frühe iPhone-Besitzer. Denn nur, wer vor dem 22. August ein damals noch teures iPhone bei Apple oder AT&T gekauft hat, kommt in den Genuss des Gutscheins. Um den per SMS erhaltenen Gutschein dann allerdings einlösen zu können, muss das iPhone im AT&T-Netz aktiviert worden sein.

Der Gutschein für den nächsten elektronischen Einkauf bei Apple muss zudem bis zum 30. November 2007 angefordert werden und jedes iPhone kann nur einen davon erhalten. Kein Anrecht auf die Wiedergutmachung haben hingegen Käufer, die nach dem 22. August das iPhone erworben haben, denn sie erhalten auch so die Mehrzahlung erstattet. Auch iPhones, die mit einer Geschenkkarte, einem Rabatt oder ähnlichem erworben wurden, scheiden aus. Und natürlich können auch keine Geräte, die für Produkttests oder Apple-Angestellte verteilt wurden, einen Gutschein erhalten.

Zudem - und das ist vielleicht hierzulande das wichtigste Detail - sind iPhones ausgeschlossen, die außerhalb der USA betrieben oder gekauft wurden und werden. Und wer glaubt, dass der Preisgarantieschutz der Kreditkartenanstalten zusätzlich greift (wir berichteten), dem schiebt Apple ebenfalls im Kleingedruckten einen Riegel vor.

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