Mit der Musik- und Videoplattform iTunes kontrolliert Apple 75 Prozent des Online-Videomarktes, 83 Prozent des Online-Musikmarktes, daneben 90 Prozent der Festplattenabspielgeräte und 70 Prozent der tragbaren Geräte mit Flashspeicher, rechnen die Kläger vor. Vor allem im Zusammenhang mit der Weigerung Apples, auch andere Musik-Fromate zu unterstützen sei das Auftreten auf dem Markt illegal und verstoße gegen das US-amerikanische Kartellrecht.
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Zudem machen die Kläger die Rechte der Verbraucher geltend. Insbesondere die Preisbildung sei bei Apple "monopolistisch, überzogen und willkürlich", was vor allem bei den Flash-Speicher-Geräten deutlich werde: Im Einkauf koste der 4-GB-NAND-Speicher nur 5 US-Dollar mehr als die 1-GB-Variante, Apple erschafft jedoch eine 100-Dollar-Preisdifferenz im Verkauf, was in den Augen der Kläger im höchsten Maße verbraucherfeindlich ist.







