Siri-Sammelklage

Apple-Vergleich vorläufig genehmigt: Diese iPhone-Käufer könnten Geld erhalten

Ein US-Gericht hat einem Vergleich über 250 Millionen US-Dollar im Streit um verspätete Siri-Funktionen vorläufig zugestimmt. Käufer bestimmter Modelle der Reihen iPhone 15 Pro und iPhone 16 könnten eine Zahlung erhalten.

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Ein US-Gericht hat Apples Vergleich in einer Sammelklage wegen verspäteter Siri-Funktionen vorläufig genehmigt. Das geht aus einem am 17. Juli 2026 eingereichten Gerichtsbeschluss hervor. Apple will demnach insgesamt 250 Millionen US-Dollar bereitstellen, ohne damit ein Fehlverhalten einzugestehen.

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Quickread: Auf einen Blick
  • US-Gericht genehmigt Apple-Vergleich vorläufig
  • 250 Millionen US-Dollar sind für den Vergleich vorgesehen
  • Betroffen sind ausgewählte Modelle ab dem iPhone 15 Pro
  • Auszahlungen von 25 bis maximal 95 US-Dollar pro Gerät möglich
  • Anspruch besteht ausschließlich für bestimmte Käufer in den USA

Betroffen sind ausschließlich Käufer in den USA

Anspruchsberechtigt sollen Personen sein, die in den USA leben und zwischen dem 10. Juni 2024 und dem 29. März 2025 ein teilnahmeberechtigtes iPhone in den Vereinigten Staaten gekauft haben. Geräte, die zum Weiterverkauf erworben wurden, sind ausgeschlossen.

Zu den erfassten Modellen gehören das iPhone 15 Pro, das iPhone 15 Pro Max sowie sämtliche Modelle der iPhone-16-Reihe einschließlich des iPhone 16e.

Der Vergleich betrifft Vorwürfe rund um neue Siri-Funktionen, die Apple im Juni 2024 zusammen mit Apple Intelligence vorgestellt hatte. Dazu gehörten unter anderem ein besseres Verständnis persönlicher Zusammenhänge, die Erkennung von Bildschirminhalten und weitergehende Steuerungsmöglichkeiten innerhalb von Apps.

Sammelklage erklärt!

Bei einer Sammelklage werden die Ansprüche vieler Betroffener in einem gemeinsamen Gerichtsverfahren gebündelt. Ein Vergleich beendet den Streit ohne vollständiges Urteil. Apple erkennt mit der Zahlung daher kein Fehlverhalten an.

Apple hatte die personalisierte Siri unter anderem in Präsentationen, auf der eigenen Webseite und in Werbespots beworben. Im März 2025 teilte das Unternehmen jedoch mit, dass sich die Einführung der Funktionen verzögert. Daraufhin warfen mehrere Kläger Apple irreführende Werbung vor.

Mindestens 25 US-Dollar pro Gerät vorgesehen

Nach den bislang bekannten Vergleichsbedingungen sollen berechtigte Teilnehmer 25 US-Dollar pro Gerät erhalten. Abhängig von der Zahl gültiger Anträge könnte die Auszahlung auf bis zu 95 US-Dollar steigen.

Die tatsächliche Höhe steht daher noch nicht fest. Zudem handelt es sich bislang nur um eine vorläufige gerichtliche Genehmigung. Der Vergleich muss zu einem späteren Zeitpunkt noch endgültig bestätigt werden.

Antragsseite ist noch nicht verfügbar

Eine Webseite zur Einreichung der Ansprüche wurde bislang nicht freigeschaltet. Der gerichtlich bestellte Verwalter Verita Global soll die betroffenen Personen voraussichtlich innerhalb von 45 Tagen nach der vorläufigen Genehmigung informieren.

Nach Beginn der Benachrichtigung ist eine Frist von 90 Tagen für die Einreichung von Anträgen vorgesehen. Auch berechtigte Käufer, die keine Nachricht erhalten, sollen einen Antrag stellen können. Welche Nachweise dafür erforderlich sind, wird erst mit der Veröffentlichung der offiziellen Vergleichsseite feststehen.

Für Käufer außerhalb der USA ist keine Auszahlung vorgesehen. Auch deutsche Besitzer der genannten iPhone-Modelle können daher nach aktuellem Stand keine Ansprüche aus diesem Verfahren ableiten.

Unsere Einschätzung

Stefan Keller
Die vorläufige Genehmigung ist ein wichtiger Verfahrensschritt, garantiert aber noch keine Auszahlung. Entscheidend sind die endgültige Zustimmung des Gerichts und die Bedingungen der noch ausstehenden Antragsseite. Für Nutzer in Deutschland hat der Vergleich keine unmittelbaren finanziellen Folgen.

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