MEGADEAL
Mac Life im Dauerbezug:
Jetzt Deal sichern
Patentstreit

Sieben Patente betroffen: BASF-Tochter verklagt Apple wegen Face ID

Apple muss sich in den USA mit einer Patentklage rund um Face ID auseinandersetzen. Die BASF-Tochter trinamiX wirft dem Konzern vor, in neueren iPhones und iPads geschützte Technik zur Erkennung menschlicher Haut einzusetzen.

Von   Uhr

Die BASF-Tochter trinamiX hat Apple in den USA wegen mutmaßlicher Patentverletzungen verklagt. Nach Angaben in der am 3. September 2026 eingereichten Klageschrift soll die aktuelle Umsetzung von Face ID in zahlreichen iPhone- und iPad-Modellen insgesamt sieben US-Patente des Unternehmens verletzen.

Sommer-Angebot

Quickread: Auf einen Blick
  • BASF-Tochter trinamiX verklagt Apple in den USA
  • Vorwurf: Verletzung von sieben Patenten rund um Face ID
  • Betroffen sind unter anderem iPhone 15, 16 und 17 sowie mehrere iPad-Pro-Modelle
  • Im Mittelpunkt steht Technik zur Erkennung menschlicher Haut und anderer Materialien
  • trinamiX fordert Schadenersatz und eine Unterlassungsverfügung

Vor Gericht geht es nicht um Face ID als Ganzes, sondern um Techniken zur Material- und Hauterkennung. trinamiX zufolge sollen diese dabei helfen, bei der Gesichtsauthentifizierung echte menschliche Haut von Fotos, Masken und anderen Materialien zu unterscheiden und damit sogenannte Spoofing-Angriffe zu erschweren.

Spoofing erklärt!

Als Spoofing bezeichnet man den Versuch, ein Authentifizierungssystem mit gefälschten Merkmalen zu täuschen. Bei Gesichtserkennung können dafür beispielsweise Fotos, Masken oder künstliche Nachbildungen eines Gesichts verwendet werden. Zusätzliche Material- und Tiefenanalysen sollen solche Manipulationen erkennen.

Technik soll echtes Gesicht von Masken unterscheiden

Die von trinamiX beschriebenen Verfahren kombinieren unter anderem die dreidimensionale Erfassung eines Gesichts mit einer Analyse des reflektierten Lichts. Ein Lichtmuster wird auf die Oberfläche projiziert, anschließend soll das System anhand der Reflexion Rückschlüsse auf deren Materialeigenschaften ziehen können.

Vier der sieben genannten Patente gehören zu einer Patentfamilie mit dem Titel „Optical skin detection for face unlock“. Drei weitere betreffen einen „Detector for identifying at least one material property“. Die zugrunde liegenden Patentanmeldungen reichen nach Angaben in der Klageschrift teilweise mehrere Jahre zurück.

trinamiX behauptet, Apples ursprüngliche Umsetzung von Face ID im iPhone X habe die nun beanstandete Material- und Hauterkennung noch nicht verwendet. Spätere Versionen der Technik sollen dagegen entsprechende Funktionen enthalten. Ob Apples Implementierung tatsächlich die geschützten Patentansprüche verletzt, muss nun das Gericht klären.

Viele aktuelle iPhones und iPads genannt

Die Klageschrift führt zahlreiche Geräte als mutmaßlich patentverletzend auf. Dazu gehören Modelle der iPhone-15-, iPhone-16- und iPhone-17-Reihe sowie das iPhone Air. Auch verschiedene Generationen des iPad Pro mit Face ID werden genannt, darunter Modelle mit M4- und M5-Chip. Darüber hinaus verweist trinamiX allgemein auf weitere iPhone- und iPad-Modelle.

Die Aufzählung bedeutet allerdings nicht, dass für die genannten Geräte unmittelbar ein Verkaufsstopp droht. Zunächst handelt es sich um Forderungen der Klägerseite in einem noch laufenden Gerichtsverfahren.

trinamiX fordert Schadenersatz und Unterlassung

trinamiX verlangt vom US-Bezirksgericht für den westlichen Bezirk von Texas unter anderem die Feststellung einer Patentverletzung sowie Schadenersatz. Außerdem beantragt das Unternehmen eine Verfügung, die Apple im Erfolgsfall daran hindern könnte, die betroffenen Produkte in den USA herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, anzubieten oder zu importieren.

Die BASF-Tochter fordert zudem die Erstattung von Anwaltskosten und hat ein Verfahren vor einer Jury beantragt. Eine Entscheidung über die vorgebrachten Patentansprüche ist damit noch nicht gefallen.

Unsere Einschätzung

Stefan Keller
Die Forderungen von trinamiX klingen weitreichend, ein Verkaufsverbot für aktuelle iPhones oder iPads ist damit aber keineswegs beschlossen. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht Apples Face-ID-Umsetzung tatsächlich von den sieben geltend gemachten Patentansprüchen erfasst sieht. Für Besitzer der genannten Geräte ergibt sich aus der Klage zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Mehr zu diesen Themen: