Apple-Sicherheit

Nicht patchbare iPhone-Lücke führt zu Rechtsstreit

Eine nicht per Software-Update behebbare Sicherheitslücke in älteren Apple-Chips beschäftigt nun ein US-Gericht. Magnet Forensics wirft einem früheren Mitarbeiter und der Sicherheitsfirma Paradigm Shift vor, Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht zu haben.

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Eine Sicherheitslücke in Apples A12- und A13-Chips hat einen Rechtsstreit ausgelöst. Das Forensikunternehmen Magnet Forensics hat vor einem US-Bundesgericht im Bundesstaat Georgia Klage gegen einen früheren Mitarbeiter und das Sicherheitsunternehmen Paradigm Shift Technology eingereicht.

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Quickread: Auf einen Blick
  • Eine BootROM-Lücke betrifft Apples A12- und A13-Chips
  • Die Schwachstelle lässt sich nicht per iOS-Update beheben
  • Betroffen sein sollen unter anderem iPhone XS und iPhone 11
  • Magnet Forensics klagt gegen einen früheren Mitarbeiter und Paradigm Shift
  • Die erhobenen Vorwürfe sind noch nicht gerichtlich bestätigt

Im Mittelpunkt steht ein Exploit mit der Bezeichnung „usbliter8“. Paradigm Shift hatte im Juni technische Details und einen funktionsfähigen Machbarkeitsnachweis veröffentlicht. Der inzwischen entfernte Beitrag beschrieb eine Schwachstelle in der BootROM von Geräten mit Apples A12- und A13-Chips.

BootROM erklärt!

Die BootROM enthält fest im Chip gespeicherten Startcode. Sie wird ausgeführt, bevor das eigentliche Betriebssystem lädt. Fehler in diesem Bereich lassen sich in der Regel nicht durch ein gewöhnliches Software-Update beheben.

Lücke lässt sich nicht per iOS-Update schließen

Die BootROM enthält den ersten Code, den ein iPhone beim Einschalten ausführt. Da dieser Code dauerhaft im Chip gespeichert ist, kann Apple eine dort vorhandene Schwachstelle nicht nachträglich mit einem iOS-Update beseitigen.

Betroffen sein sollen unter anderem die Baureihen iPhone XS und iPhone 11. Nach den Angaben im ursprünglichen Sicherheitsbericht nutzt der Exploit einen Fehler im USB-Controller der Chips aus. Über speziell präparierte Datenpakete soll sich Speicher manipulieren und schließlich eigener Code ausführen lassen.

Der Angriff betrifft laut dem Bericht nicht unmittelbar die Secure Enclave. Ein erfolgreicher Zugriff auf die BootROM könnte jedoch weitere Angriffe auf die Sicherheitsarchitektur des Geräts ermöglichen. Für eine praktische Ausnutzung ist physischer Zugriff auf das betroffene Gerät erforderlich.

Magnet Forensics erhebt Vorwürfe gegen früheren Mitarbeiter

Der Rechtsstreit betrifft nicht die technische Existenz der Schwachstelle, sondern deren Herkunft. Magnet Forensics wirft dem früheren Mitarbeiter Mario Del Gaudio vor, vertrauliches Wissen aus seiner Tätigkeit für das Unternehmen verwendet zu haben.

Nach Darstellung der Klägerin arbeitete Del Gaudio zwischen November 2023 und November 2024 als Exploit-Entwickler an einer intern „MSG“ genannten Zugriffsmethode. Die von Paradigm Shift veröffentlichte Technik sei dieser Methode in wesentlichen Teilen gleich, heißt es in der Klageschrift.

Magnet Forensics sieht darin eine unrechtmäßige Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Das Unternehmen verlangt unter anderem Schadenersatz und gerichtliche Anordnungen gegen die weitere Nutzung oder Verbreitung der fraglichen Informationen.

Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich bestätigt

Bei den Angaben handelt es sich um Vorwürfe der Klägerin. Paradigm Shift soll die Ansprüche bereits vor Einreichung der Klage zurückgewiesen haben. Eine gerichtliche Entscheidung über die behauptete Verletzung von Geschäftsgeheimnissen liegt bislang nicht vor.

Der technische Beitrag ist inzwischen nicht mehr auf der Website von Paradigm Shift abrufbar. Die darin enthaltenen Informationen hatten sich zuvor jedoch bereits über Medienberichte und andere Internetplattformen verbreitet.

Unsere Einschätzung

Stefan Keller
Für Besitzer betroffener Geräte bedeutet die Veröffentlichung nicht automatisch eine akute Gefahr im Alltag. Der beschriebene Angriff erfordert physischen Zugriff und erhebliches technisches Wissen. Für Forensikfirmen und Strafverfolgungsbehörden kann eine dauerhaft vorhandene BootROM-Lücke allerdings besonders wertvoll sein. Der Rechtsstreit zeigt zugleich, wie sensibel der Markt für nicht öffentlich bekannte Zugriffsmethoden auf Smartphones ist.