EG-Kommission wirft Intel Marktmissbrauch vor

Wettbewerbsverfahren gegen Intel

Nicht nur mit Apples Handlungen auf dem Europäischen Markt ist die EG-Kommission unzufrieden (wir berichteten). Nunmehr muss sich auch der Computerchipproduzent Intel, der für viele namhafte Hersteller wie Apple, Dell und Sony Prozessoren herstellt, vor den Brüsseler Wettbewerbshütern verantworten.

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Dem US-amerikanischen Unternehmen wird, wie die Kommission gestern Abend bekannt gab, der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen.

Mit einem Marktanteil von rund 80 Prozent könnte Intel tatsächlich eine solche beherrschende Stellung innehaben. In der Praxis der EG-Kommission wird bei Anteilen jenseits der 50 Prozent in aller Regel ohne von einer Marktbeherrschung ausgegangen, die es in diesem Fall Intel erlauben würde, einen wirksamen Wettbewerb zu behindern.

Dies soll der Hersteller insbesondere in drei Fällen getan haben: Zum einen, so die Kommission, habe Intel OEM-Herstellern Treuerabatte angeboten, wenn diese nicht beim Konkurrenten AMD einkaufen. Ein Verhalten, das durch Art. 82 Abs. 2 lit. b des EG-Vertrages untersagt ist.

Weiterhin soll Intel dafür gezahlt haben, dass OEM-Hersteller den Marktstart von AMD-Prozessoren verzögerten. Und zuletzt habe Intel strategisch wichtigen Kunden seine Produkte sogar unter dem Herstellungspreis geliefert. Auch dies ist marktbeherrschenden Unternehmen durch Art. 82 EG verboten und wird also so genannte "Kampfpreisunterbietung" (predatory pricing) regelmäßig geahndet.

In einer eilig an die Presse verteilten Erklärung bestreitet der Chiphersteller die Vorwürfe jedoch heftig. Zudem sei er mitnichten im Bereich des Chipmarktes als Marktbeherrscher zu sehen: "Der Beweis, dass diese Branche in einem extremen Wettbewerb steht, ist eindeutig", erklärte Invel-Vizepräsident Bruce Sewell. "Wenn Mitbewerber Leistung erbringen, dann belohnt sie der Markt. Wenn sie versagen und zu wenig leisten, dann reagiert der Markt entsprechend."

Ob also tatsächlich die Voraussetzungen für eine Marktbeherrschung Intels gegeben sind, wird nun von der EG-Kommission geprüft. Um die vorgebrachten Argumente zu entkräften, wurde Intel eine Frist von 10 Wochen sowie die Möglichkeit einer Anhörung eingeräumt. Sollten die Wettbewerbshüter bei ihrer Ansicht bleiben, könnten sie Intel nach Abschluss des Verfahrens Verhaltensvorschriften auferlegen und bei deren Nichteinhaltung empfindliche Geldbußen festsetzen.

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