Verhinderte Konkurrenz

US-iPhones ohne CE-Kennung in Deutschland unzulässig?

Etwas bemüht wirkt zunächst der Versuch des deutschen iPhone-Monopolisten T-Mobile, die Konkurrenz auszuschalten. Wegen der happigen Preisstruktur und straffen Vertragsbindung müssen viele iPhone-Fans beim T-Mobile-Angebot passen - oder sich günstigere Wege suchen, das begehrte Stück zu besitzen. T-Mobile reagiert aus Angst um die zahlende Kundschaft und schaltet die europäischen Regulierungsbehörden ein, die den iPhone-Import über den Onlinehandel wegen fehlender CE-Kennzeichnung unterbinden sollen.  

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Bei der CE-Kennzeichnungspflicht handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, welche Mindestanforderungen an die Sicherheit und Unschädlichkeit von Produkten stellt. In der Regel sind die Hersteller oder aber die EU-Importeure verantwortlich für die Registrierung ihrer Produkte mit der besagten Kennzeichnung. Denn das CE-Kennzeichen ist innerhalb der EG Voraussetzung für das Inverkehrbringen und die Benutzung technischer Geräte.

Die erforderliche Umsetzung in nationales Recht erfuhr die Richtlinie zur CE-Kennzeichnungspflicht in Deutschland durch das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendanlagen (FTEG) sowie das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG). Auf dieser Grundlage kann jedes Inverkehrbringen sowie Inbetriebnehmen oder die Weitergabe eines nicht gekennzeichneten Geräts als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Das Einschalten der europäischen Regulierungsbehörde wird T-Mobile jedoch nur kurzfristig weiterhelfen, denn die Onlinehändler müssen nichts weiter tun, als den importierten Geräten die fragliche Kennzeichnung hinzuzufügen, denn der technische Standard des iPhones genügt ohne weiteres den Anforderungen des CE-Zeichens. 

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