Privatunternehmen können Nutzerdaten direkt von Providern erfragen

Der Bundesrat bemängelt auch in seiner zustimmenden Erklärung zu dem Gesetzesentwurf, dass seine damaligen Anmerkungen nicht in Betracht gezogen wurden. Andere Gesetze, wie etwa das Telekommunikationsgesetz, untersagen gerade die bezweckte Weitergabe von Nutzerdaten an privatrechtliche Unternehmen. Dieser Widerspruch sei nicht berücksichtig worden und führe dazu, dass die Musikindustrie auch weiterhin zunächst Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten müsse, um von den Providern die Daten des Benutzers zu erfahren.

Insgesamt bleibt abzuwarten,  ob sich der Schutz gegen Urheberrechtsverletzungen, gerade auch im Internet, tatsächlich verbessern wird. Dies richtet sich im Wesentlichen danach, wie das Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" ausgelegt wird. Sicher sollten sich Nutzer illegaler peer-to-peer-Netzwerke bis dahin aber nicht fühlen, denn das Herunterladen lizenzgeschützter Daten ist und bleibt illegal.

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