Ein Bundsgericht im Bundesstaat Kalifornien hat Apples Antrag auf Abweisung einer Sammelklage bezüglich iCloud-Backups abgelehnt. Die Kläger werfen dem Konzern vor, iPhone-Nutzende faktisch zu zwingen, Apples Cloud-Dienst für Gerätesicherungen zu verwenden, während Drittanbieter von vergleichbaren Funktionen ausgeschlossen werden. Das berichtet Reuters.
- US-Gericht lehnt Apples Antrag auf Abweisung einer iCloud-Sammelklage ab.
- Vorwurf: Apple zwingt iPhone-Nutzer faktisch zur Verwendung von iCloud für Backups.
- Millionen iCloud-Abonnenten könnten bei Erfolg Schadensersatz erhalten.
Vorwurf der Monopolstellung bei iPhone-Backups
Die ursprünglich im März 2024 eingereichte Klage behauptet, Apple schaffe durch seine Beschränkungen ein widerrechtliches Monopol für iPhone-Backups. Während Drittanbieter-Dienste Fotos, Videos und Dokumente sichern dürfen, bleiben ihnen systemrelevante Daten wie Geräteeinstellungen, App-Konfigurationen und verschlüsselte Schlüsselbunde verwehrt. Als Alternative zu iCloud bleibt Nutzenden nur die kabelgebundene Sicherung über einen Computer.
Das Gericht im Northern District of California entschied diese Woche, dass die Kläger ihre Beschwerde ausreichend überarbeitet haben, um mit den Kartellrechtsvorwürfen fortzufahren. Die Richter sprachen von „wesentlichen neuen Vorwürfen“, die eine Verhandlung rechtfertigen.
Millionen iCloud-Abonnenten als potenzielle Kläger
Die Anwälte der Kläger streben eine landesweite Sammelklage an, die potenziell zig Millionen iCloud-Abonnenten umfassen könnte. Ihr Argument: Apples System zwinge Nutzende praktisch dazu, kostenpflichtige Speicher-Abonnements abzuschließen, da die kostenlosen fünf Gigabyte für vollständige Gerätesicherungen meist nicht ausreichen.
Eine Sammelklage ermöglicht es einer Gruppe von Personen mit ähnlichen Ansprüchen, gemeinsam gegen ein Unternehmen zu klagen. Dabei vertritt ein oder mehrere Kläger die Interessen aller Betroffenen, die sich der Klage anschließen können. Falls die Klage erfolgreich ist, wird der Schadensersatz unter allen Teilnehmern aufgeteilt.
Die kostenpflichtigen iCloud-Tarife beginnen in den USA bei 0,99 US-Dollar monatlich für 50 Gigabyte. Die Kläger argumentieren, diese beschränkte Funktionalität bei Drittanbietern führe zu überhöhten Preisen und verstoße gegen US-amerikanische Wettbewerbsgesetze.
Apples Verteidigung: Datenschutz und Sicherheit
In seinem Antrag auf Abweisung argumentierte Apple, die Beschränkungen für iCloud-Backups seien durch Datenschutz- und Sicherheitsüberlegungen begründet. Der Konzern betonte, die eingeschränkten Zugriffe auf sensible Dateien seien bewusst gewählt, um persönliche Informationen der Nutzenden zu schützen.
Zusätzlich wandte Apple ein, die Klage sei verjährt, da Kartellrechts-Klagen normalerweise binnen vier Jahren nach dem angeblichen Verstoß eingereicht werden müssen. Das Gericht folgte diesen Argumenten jedoch nicht.
Weiteres Vorgehen und mögliche Konsequenzen
Apple muss bis zum 7. Juli 2025 eine formelle Antwort auf die Klage einreichen. Sollte das Verfahren erfolgreich sein und als Sammelklage zugelassen werden, könnten Millionen von iCloud-Nutzenden Anspruch auf Schadensersatz haben.
Die Klage reiht sich in eine Serie rechtlicher Auseinandersetzungen ein, mit denen sich Apple derzeit konfrontiert sieht. Erst kürzlich verlor das Unternehmen einen wichtigen Rechtsstreit gegen Epic Games bezüglich App-Store-Richtlinien und sieht sich weiteren Sammelklagen wegen verzögerter Siri-Features und anderer Streitpunkte gegenüber.
Das Verfahren könnte weitreichende Folgen für Apples iCloud-Geschäftsmodell haben, falls die Gerichte tatsächlich wettbewerbswidrige Praktiken feststellen. Für die betroffenen Nutzenden könnte es zu Änderungen bei den Backup-Funktionen oder finanziellen Entschädigungen kommen.
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na dann! Auch mir sind die zu geringen Größen der Cloud für Systhembackup und inhaltsbackup ein Dorn im Auge. Man wird tatsächlich gezwungen größere Cloudspeicher zu kaufen. Gerade für aufräumfaulpelze wie mir aber eben auch für jene mit mehreren geräten die nur ein Backup wollen muss da was gemacht werden. Ich bin ja bereit dafür auf zu kommen, eben auch für meine viel zu vielen Fotos, Dateien und so. Aber ein mindest maß sollte aussreichen um backups für alle Apple geräte zu haben. Das was jetzt geboten wird ist ein witz, worauf ich trotzdem eingehen muss, weil Apple sonst ganz gute Arbeit leistet. Die geräte und dienste sind sonst mehr als gut.
Tut was für die Kunden und sie werden noch zufriedener und zahlen dann auch gerne für mehrbedarf der dann gerechtfertigt ist.
Aus Sicht des Unternehmens: Ich baue eine Software / ein Betriebssystem. Mir ist doch freigestellt, WIE ich das mache, welche Funktionen ich anbiete und welche eben nicht. Ich also Käufer des Produktes habe doch die freie Wahl zu entscheiden, wie es funktioniert. Mal ein paar absurde Vergleiche:
Nespresso wird verklagt, weil ihre Maschinen nur mit Nespresso-Kapseln funktionieren: "Das ist Marktmissbrauch! Warum kann ich nicht einfach Tchibo-Kapseln in meine Nespresso-Maschine stecken?"
HP wird verklagt, weil ihre Drucker nur mit HP-Patronen funktionieren: "Das ist wettbewerbswidrig! Mein HP-Drucker sollte auch Canon-Tintenpatronen akzeptieren!"
Adobe wird verklagt, weil Photoshop kostenlose Cloud-Synchronisation nur mit Adobe Cloud bietet: "Ich will meine Photoshop-Projekte automatisch zu Dropbox synchronisieren!"
Lufthansa-Passagiere klagen, weil ihre Meilen nicht bei Ryanair eingelöst werden können: "Das ist Kundenbindung! Meine Flugmeilen sollten universell verwendbar sein!"
(with a little help of AI)
Bevor ich dir widerspreche, lass mich nur kurz sicher stellen, dass ich deinen Standpunkt verstanden habe. Deine Meinung ist, dass Unternehmen die Freiheit haben sollten, ihre Produkte zu gestalten, wie sie wollen, und auch explizit so, dass es ihrem Geschäft nützt, was natürlich der Sinn oder die Motivation von einem Unternehmen in einer Marktwirtschaft ist?
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