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App Tracking Transparency

Apple ändert Tracking-Abfrage auf iPhone und iPad in Deutschland

Apple muss sein App Tracking Transparency Framework in Deutschland überarbeiten. Nach einem Verfahren des Bundeskartellamtes sollen die Abfragen für Apple-Dienste und Drittanbieter künftig neutraler und stärker angeglichen werden.

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Apple wird sein App Tracking Transparency Framework auf iPhone und iPad in Deutschland ändern. Das Bundeskartellamt hat entsprechende Verpflichtungszusagen des Konzerns für bindend erklärt und sein seit 2022 laufendes Verfahren damit abgeschlossen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Apple eigene Angebote bei der Einwilligung in personalisierte Werbung gegenüber Apps anderer Anbieter bevorzugt.

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Quickread: Auf einen Blick
  • Apple überarbeitet die Tracking-Abfragen auf iPhone und iPad
  • Abfragen für Apple-Dienste und Drittanbieter sollen stärker angeglichen werden
  • Formulierungen und Gestaltung sollen neutraler ausfallen
  • App-Anbieter erhalten mehr Spielraum bei der Erklärung personalisierter Werbung
  • Für die Umsetzung hat Apple nach Zustellung der Entscheidung vier Monate Zeit

App Tracking Transparency erklärt!

App Tracking Transparency, kurz ATT beziehungsweise ATTF, ist Apples Regelwerk für das Tracking in Apps. Möchte eine App bestimmte Daten über andere Apps, Websites oder Unternehmen hinweg für Werbezwecke verwenden, muss sie dafür eine zusätzliche Zustimmung des Nutzers einholen. Eingeführt wurde die entsprechende Abfrage mit iOS 14.5.

Abfragen sollen neutraler werden

Seit iOS 14.5 müssen Apps Apples Vorgaben zufolge eine zusätzliche Erlaubnis einholen, bevor sie bestimmte Daten app- und unternehmensübergreifend für Werbezwecke nutzen können. Apples eigene Angebote fallen dagegen nicht unter dieselbe ATTF-Abfrage. Für die Zustimmung zu personalisierter Werbung verwendet der Konzern ein eigenes Fenster.

Das Bundeskartellamt sah darin mögliche wettbewerbliche Nachteile für Drittanbieter. Nach der vorläufigen Einschätzung der Behörde konnten unter anderem unterschiedliche Formulierungen, Symbole und die Gestaltung der Abfragen dazu führen, dass Nutzer bei Drittanbieter-Apps eher gegen eine Datenfreigabe entscheiden als bei Apples eigenen Diensten.

Mit den nun verbindlichen Zusagen sollen sich die Abfragen stärker angleichen. Nach Angaben des Bundeskartellamtes will Apple möglicherweise abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen aus dem von Apple vorgegebenen Dialog für Drittanbieter entfernen. Die Fenster sollen inhaltlich, sprachlich und optisch neutraler gestaltet werden.

Mehr Spielraum für App-Anbieter

Auch Entwickler erhalten künftig mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung des Einwilligungsprozesses. Sie sollen besser erklären können, welche Bedeutung personalisierte Werbung für ihr Angebot und ihr Geschäftsmodell hat.

Zudem sollen sich die von Apple vorgeschriebene Zustimmung und Einwilligungen, die aus dem Datenschutzrecht erforderlich sind, leichter miteinander verbinden oder für Nutzer nachvollziehbar aufeinander beziehen lassen. Damit soll verhindert werden, dass mehrere getrennte Abfragen unnötig kompliziert oder widersprüchlich wirken.

Apple hält sein App Tracking Transparency Framework nach wie vor für mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar. Der Konzern hat sich dennoch zu den Änderungen verpflichtet. Das Bundeskartellamt betont seinerseits, dass es in dem Verfahren nicht um möglichst hohe Zustimmungsraten für personalisierte Werbung gehe. Nutzer sollen sich vielmehr frei und informiert für oder gegen die Verwendung ihrer Daten entscheiden können.

Vier Monate für die Umsetzung

Die zugrunde liegende Entscheidung wurde am 13. August 2026 getroffen. Ab ihrer Zustellung hat Apple vier Monate Zeit, die zugesagten Änderungen schrittweise in iOS und iPadOS umzusetzen. Vor der Einführung sollen die neuen Lösungen gemeinsam mit App-Anbietern getestet werden.

Die Verpflichtungen gelten sieben Jahre und werden durch einen unabhängigen Monitoring Trustee überwacht. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juni 2022 eingeleitet und Apple im Februar 2025 seine vorläufige rechtliche Bewertung mitgeteilt.

Das Verfahren stützte sich unter anderem auf die besonderen deutschen Missbrauchsvorschriften für große Digitalkonzerne nach § 19a GWB sowie auf Artikel 102 AEUV. Apples überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hatte das Bundeskartellamt bereits 2023 festgestellt. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Einstufung im März 2025.

Unsere Einschätzung

Stefan Keller
Für Nutzer verschwindet die Entscheidung über personalisierte Werbung nicht. Wichtig ist vielmehr, wie Apple diese Entscheidung präsentiert. Die Änderungen setzen genau dort an: Eigene Dienste und Drittanbieter sollen bei den Einwilligungsabfragen weniger unterschiedlich behandelt werden. Für App-Entwickler ist vor allem der zusätzliche Spielraum relevant, ihr werbefinanziertes Geschäftsmodell verständlicher zu erklären. Ob sich dadurch auch die Zustimmungsraten verändern, lässt sich daraus noch nicht ableiten.