Apple ändert seine Geschäftsbedingungen für App-Entwickler in der Europäischen Union. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Europäischen Kommission neue Regeln ausgearbeitet, die die bisherige Gebührenstruktur vereinfachen und bestehende Streitpunkte rund um den Digital Markets Act ausräumen sollen. Die neuen Bedingungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
- Apple führt ab 1. Oktober neue App-Store-Bedingungen in der EU ein
- Die bisherige Core Technology Fee wird durch eine Provision von fünf Prozent ersetzt
- Für App-Store-Käufe gelten je nach Zahlungsart unterschiedliche Provisionssätze
- Apple erlaubt In-App Purchase gemeinsam mit alternativen Bezahlsystemen
- Die Voraussetzungen für alternative App-Marktplätze werden gelockert
Neue Gebühren für Apps und Zahlungen
Künftig sollen für Entwickler in der EU einheitliche Geschäftsbedingungen gelten. Die bisherige Core Technology Fee, die unter bestimmten Voraussetzungen pro Installation anfiel, wird abgeschafft. An ihre Stelle tritt die sogenannte Core Technology Commission. Für Apps, die über alternative App-Marktplätze oder direkt über das Web verbreitet werden, verlangt Apple künftig fünf Prozent auf digitale Transaktionen.
Die Core Technology Commission ist eine neue Gebühr für Apps, die in der EU außerhalb des klassischen App Stores verbreitet werden. Apple verlangt dabei fünf Prozent auf digitale Transaktionen. Sie ersetzt die bisherige Core Technology Fee, die unter bestimmten Bedingungen auf Basis der Zahl der App-Installationen berechnet wurde.
Auch für Apps aus dem regulären App Store ändern sich die Provisionen. Nutzen Entwickler Apples eigenes In-App-Purchase-System, verlangt Apple grundsätzlich 26 Prozent. Für Teilnehmer bestimmter Programme wie dem App Store Small Business Program sowie für automatisch verlängerte Abonnements nach dem ersten Jahr gelten 15 Prozent.
Greift eine App im App Store stattdessen auf ein alternatives Bezahlsystem zurück, beträgt die Provision künftig 20 Prozent. Teilnehmer der von Apple genannten Förderprogramme zahlen zehn Prozent. Verlinkt eine App für den Kauf lediglich auf eine externe Webseite, verlangt Apple 15 beziehungsweise zehn Prozent.
Apple erlaubt Kombination mehrerer Bezahlsysteme
Eine weitere Änderung betrifft die Auswahl der Zahlungsmethoden. Entwickler dürfen Apples In-App-Purchase-System künftig gemeinsam mit alternativen Bezahllösungen innerhalb derselben App anbieten. Diese Kombination war unter den bisherigen EU-Bedingungen nicht vorgesehen.
Allerdings schreibt Apple weiterhin Regeln für die Darstellung der unterschiedlichen Bezahlmöglichkeiten vor. Zudem müssen Entwickler die von ihnen gewählte Kombination aus Apple-Zahlung, externer Zahlungsabwicklung oder Weiterleitung ins Web für zwölf Monate beibehalten.
Besondere Vorgaben gelten für Minderjährige. Apps aus der Kids-Kategorie dürfen nicht auf Webseiten verweisen, um dort Transaktionen abzuschließen. Bei Nutzern unter 18 Jahren müssen Apps mit alternativen Zahlungen oder externen Kauflinks zudem eine Elternabfrage integrieren. Für Kinder unter 13 Jahren sind externe Kauflinks grundsätzlich ausgeschlossen.
Alternative App Stores werden leichter zugänglich
Apple lockert außerdem die Voraussetzungen für Betreiber alternativer App-Marktplätze sowie für Entwickler, die ihre Anwendungen direkt über das Web verteilen möchten.
Bislang gehörte unter anderem eine Standby-Kreditlinie über eine Million Euro bei einem entsprechend eingestuften Finanzinstitut zu Apples Anforderungen. Künftig stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um die finanzielle beziehungsweise organisatorische Eignung nachzuweisen.
Qualifizieren können sich beispielsweise börsennotierte Unternehmen, Firmen mit Finanzierung durch etablierte Investoren oder Unternehmen mit einer Prüfung durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer. Auch Behörden, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen können die Voraussetzungen erfüllen.
An Apples Notarisierungsverfahren ändert sich dagegen nichts. Apps, die außerhalb des App Stores angeboten werden, müssen weiterhin Apples grundlegende technische und sicherheitsbezogene Prüfung durchlaufen.
Neue Bedingungen starten am 1. Oktober
Entwickler können den neuen Geschäftsbedingungen laut Apple bereits seit dem 18. August zustimmen. Wirksam werden die Änderungen zum 1. Oktober 2026.
Apple bezeichnet die neuen Regeln als Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Gleichzeitig stellen die Anpassungen einen weiteren Umbau des App-Store-Modells in der EU dar, nachdem der Digital Markets Act Apple bereits zu alternativen App Stores, externen Bezahlsystemen und weiteren Öffnungen seines iOS-Ökosystems verpflichtet hat.









