Sicherheit

Harte Strafe für iCloud-Hacker erwartet

Vor rund zwei Jahren wurde Apple zu Unrecht beschuldigt, mindestens eine gravierende Schwachstelle in der iCloud übersehen zu haben. Denn Hackern war es gelungen, Fotos aus den privaten Backups von iPhone-Nutzern zu entwenden, die in der iCloud gesichert wurden. Später stellte sich heraus, dass die Hacker über einen Phishing-Angriff an die Account-Daten gelangten. Nun stehen die beiden Hacker vor Gericht und haben ihre Schuld zugegeben.

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Ein Mann aus Chicago hat sich zum iCloud-Hack aus dem Jahr 2014 schuldig bekannt. Der 36 Jahre alte Hacker hatte via Phishing die Zugangsdaten für E-Mail-Konten und Cloud-Speicher-Dienste von mehr als 300 Personen ergattert. 30 Opfer waren Prominente. Anschließend verwendete der Hacker diese Zugangsdaten, um sich kompromittierende Bilder, unter anderem Nacktfotos, aus den Dropbox-, Google-Drive- und iCloud-Konten herunterzuladen. Diese Fotos gelangten wenig später an die Öffentlichkeit und führten zu einer Diskussion um die Sicherheit von Cloud-Speicher-Diensten, insbesondere von Apples iCloud.

Apples iCloud wurde nicht gehackt

Zunächst war vermutet worden, dass Hacker eine Schwachstelle in der „Find my iPhone“-Funktion Apples ausgenutzt hatten, um an die Account-Daten zu gelangen. Apple dementierte dies und behob die Schwachstelle in „Find my iPhone“, die eine Bruteforce-Attacke zuließ, indem man dort tausende Login-Kombinationen innerhalb einer Sekunden ausprobieren konnte. Später wurde bekannt, dass die Hacker keine Schwachstellen ausgenutzt, sondern lediglich einen Phishing-Angriff benutzt hatten. Bei einem Phishing-Angriff verrät der Nutzer seine Login-Informationen an die Angreifer, indem er sie beispielsweise auf einer gefälschten Webseite eingibt oder sie selbst in einer E-Mail versendet.

Dem Hacker drohen wie auch seinem Komplizen, der bereits im März seine Schuld eingestanden hatte, eine maximale Strafe von bis zu fünf Jahren. Die Strafe hätte noch höher ausfallen können. Allerdings konnte den beiden nicht zweifelfrei nachgewiesen werden, dass sie diese Bilder auch veröffentlicht hatten.

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