Freischaltung des iPhone - Darf man das? [Upd.]

Diese Ausnahme ist auf den ersten Blick geeignet, zumindest Privatpersonen zu schützen, die ihr iPhone "knacken". Was geschieht jedoch mit Anbietern, die für die von ihnen entwickelte Software werben und diese kommerziell vertreiben wollen? Zwar gibt es zu dieser Konstellation bisher keine Rechtsprechung in den USA, allerdings widerspricht der kommerzielle Vertrieb der Freischaltsoftware schon dem Wortlaut der Ausnahme. Der Verkauf von derartiger Software oder gar bereits entsperrter iPhones im Internet widerspricht offenkundig dem alleinigen Zweck, sich privat mit einem beliebigen Netzwerk zu verbinden. Vielmehr stehen hier wirtschaftliche Zwecke im Vordergrund, die der Gesetzgeber gerade nicht schützen wollte.

Im Falle einer Klage, deren Entscheidung wohl einige Zeit in Anspruch nehmen würde, sind weitreichende Folgen bereits absehbar: Nicht nur würde Apple, die prozentual an den AT&T-Gewinnen mit dem iPhone Anteil haben, Umsatzeinbußen in den USA in Kauf nehmen müssen. Auch ist das noch ausstehende Geschäft mit dem iPhone in Europa noch stärker als durch die bisherigen Faktoren (wir berichteten) bedroht. Denn ein Streit um die Unlock-Software ruft auch bei den bisher an einem Exklusivvertrag für Europa interessierten Netzbetreibern begründete Skepsis hervor und schmälert Apples Verhandlungsbasis.

Ebenfalls ist es denkbar, dass das mit dieser Frage befasste US-Gericht den Fall zum Anlass nehmen könnte, ein konsumentenfreundliches Grundsatzurteil bezüglich der Netzbindung bei Mobiltelefonen zu fällen. Vor allem im Zusammenhang mit einer weiteren, gegen AT&T und Apple anhängigen Klage wegen einer hohen Roaming-Rechnung, gäbe es ausreichend Anlass, die profitable Situation der Netzbetreiber zugunsten der Kunden zu verändern.

 

AT&T und Apple wären also in jeder Hinsicht gut beraten, die Software-Verbreitung möglichst außergerichtlich zu unterbinden. Dass auch die Software-Anbieter in dieser Sache ihre Vorteile wittern und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, erscheint daher zumindest nicht ausgeschlossen. Je nachdem, ob UniquePhones und iPhoneSIMfree ihre Software in den nächsten Tagen also veröffentlichen oder auch weiter zurückhalten, wird sich jedenfalls zeigen, in welcher rechtlichen Position sie sich selbst sehen.

UPDATE: Inzwischen zeigt iphoneunlocking ein Video seiner Software auf der Website und will damit zeigen, dass man sich von den Rechtsanwälten von AT&T nicht unbedingt einschüchtern lassen will. Und auch iPhoneSIMfree kündigt in seinen FAQs an, dass die Freischaltsoftware in 48 bis 72 Stunden erhältlich sein wird.

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