Apple vs. Epic

Apple darf künftig Gebühren für externe App-Links erheben

Das US-Berufungsgericht erlaubt Apple, angemessene Gebühren für Käufe über externe Links zu erheben. Die genaue Höhe muss noch festgelegt werden.

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Im laufenden Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games hat das US-Berufungsgericht eine bedeutende Entscheidung getroffen (via): Apple darf künftig angemessene Gebühren für Käufe erheben, die über externe Links in iOS-Apps getätigt werden. Das Gericht modifizierte damit eine frühere einstweilige Verfügung, die Apple jegliche Provisionen auf solche Transaktionen untersagt hatte.

Quickread: Auf einen Blick
  • Apple darf künftig angemessene Provisionen für Käufe über externe Links in Apps erheben – die genaue Höhe muss das Bezirksgericht noch festlegen.
  • Das Berufungsgericht modifizierte die frühere Verfügung, die Apple jegliche Gebühren auf externe Transaktionen untersagt hatte.
  • Apple kann Entwickelnde daran hindern, externe Links prominenter darzustellen als In-App-Kaufoptionen.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Konflikt zwischen Apple und Epic Games begann 2020, als Epic Games ein externes Zahlungssystem in Fortnite implementierte und damit gegen Apples App-Store-Richtlinien verstieß. In einem Urteil von 2021 ordnete Richterin Yvonne Gonzalez Rogers an, dass Apple Entwickelnden erlauben müsse, auf alternative Kaufoptionen außerhalb des App Stores zu verweisen.

Apple setzte diese Anordnung zunächst so um, dass Entwickelnde 27 Prozent statt der üblichen 30 Prozent Provision zahlen mussten – zusätzlich zu den Gebühren für Zahlungsdienstleister. Im April 2025 befand das Gericht, dass Apple damit den Geist der ursprünglichen Verfügung missachtet und die Firma in „vorsätzlicher Verletzung“ der Anordnung gehandelt habe. Apple wurde daraufhin gezwungen, externe Links ohne jegliche Gebühren und Designbeschränkungen zuzulassen.

Was sich durch das neue Urteil ändert

Das Berufungsgericht stellte fest, dass das ursprüngliche Verbot jeglicher Provisionen zu weitreichend war. Die Richter argumentierten, dass Apple Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner Technologien und seines geistigen Eigentums habe. Das Gericht bezeichnete das vollständige Provisionsverbot als „stumpfe Gewalt“ statt einer angemessenen Maßnahme zur Durchsetzung der Verfügung.

Anti-Steering-Regeln erklärt!

Anti-Steering-Regeln sind Richtlinien, die App-Store-Betreiber wie Apple nutzen, um zu verhindern, dass Entwickelnde Kundinnen und Kunden zu alternativen Kaufoptionen außerhalb des App Stores lenken. Diese Regeln untersagten es lange Zeit, auf günstigere Angebote auf Websites hinzuweisen oder externe Zahlungsmethoden zu bewerben. Im Epic-Rechtsstreit wurde Apple gezwungen, diese Beschränkungen zu lockern und externe Links zuzulassen.

Die Entscheidung bringt mehrere konkrete Änderungen mit sich:

Gebühren auf externe Links: Apple wird berechtigt sein, eine angemessene Provision zu erheben. Die genaue Höhe muss jedoch noch vom zuständigen Bezirksgericht festgelegt werden.

Link-Design: Apple darf Entwickelnde daran hindern, externe Links prominenter darzustellen als In-App-Kaufoptionen. Buttons für externe Zahlungen dürfen nicht in größeren Schriftarten, Größen oder Mengen erscheinen als Apples eigene Kaufoptionen. Entwickelnde müssen ihre Links aber „mindestens“ in denselben Schriftarten, Größen und Positionen platzieren dürfen wie Apples eigene Buttons.

Sprache und Inhalte: Apple kann Entwickelnde daran hindern, Formulierungen zu verwenden, die gegen allgemeine Inhaltsstandards verstoßen – sofern solche Standards existieren.

Zugriffsbeschränkungen: Das ursprüngliche Urteil hinderte Apple daran, bestimmte Kategorien und Entwickelnde von der Nutzung externer Links auszuschließen. Das Berufungsgericht stellte klar, dass Apple nicht ausdrücklich daran gehindert ist, Teilnehmende des Volume Purchase Program und des News Partner Program auszuschließen.

Empfehlungen für die Gebührenberechnung

Das Berufungsgericht gab dem Bezirksgericht detaillierte Empfehlungen für die Berechnung einer angemessenen Provision. Diese sollte auf den notwendigen Kosten basieren, die Apple für die Koordinierung externer Links aufwendet, sowie auf einer gewissen Vergütung für die Nutzung des geistigen Eigentums. Kosten für Sicherheit und Datenschutz sollten dabei nicht in die Provision einfließen.

Obwohl Apple die neue Gebühr nicht sofort erheben kann, empfiehlt das Berufungsgericht sowohl Apple als auch dem Bezirksgericht, „zügig“ auf eine Einigung hinzuarbeiten.

Auswirkungen für Entwickelnde

Seit April 2025 können Entwickelnde in den USA externe Zahlungslinks in ihre Apps einbauen, ohne dass Apple Gebühren erhebt oder das Design der Links kontrolliert. Apps wie Spotify, Patreon und Amazon Kindle haben diese Möglichkeit bereits genutzt. Diese Regelung bleibt vorerst bestehen, bis das Bezirksgericht eine neue Gebührenstruktur festlegt.

Das Berufungsgericht betonte, dass mit Ausnahme der Änderungen bei Gebühren und Link-Design der Rest der einstweiligen Verfügung in Kraft bleibt. Apple habe externe Links „so schwer nutzbar wie möglich“ gemacht, was „dem Geist der Verfügung ins Gesicht schlägt“.

Die vollständige Entscheidung des Gerichts steht online zur Verfügung und gibt einen detaillierten Einblick in die rechtlichen Überlegungen hinter dem Urteil.

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