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Streit mit Epic Games

Apple will für externe App-Store-Links bis zu 15 Prozent verlangen

Apple möchte auch an Käufen verdienen, die über einen Link aus einer iOS-App auf einer externen Website abgeschlossen werden. In einem Gerichtsantrag schlägt der Konzern dafür Gebühren von bis zu 15 Prozent vor – entschieden ist darüber noch nicht.

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Apple hat einem US-Gericht ein neues Gebührenmodell für Käufe vorgeschlagen, die über externe Links aus Apps heraus abgeschlossen werden. Für reguläre Apps sieht der Konzern dabei eine Provision von 15 Prozent vor. Entwickler im Small Business Program sollen fünf Prozent zahlen. Über die tatsächliche Höhe der Gebühr muss allerdings erst das zuständige Gericht entscheiden.

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Quickread: Auf einen Blick
  • Apple schlägt Gebühren von bis zu 15 Prozent für Käufe über externe App-Links vor
  • Reguläre Apps sollen 15 Prozent zahlen
  • Für bestimmte Partnerprogramme sind zehn Prozent vorgesehen
  • Im Small Business Program sollen fünf Prozent anfallen
  • Ein US-Gericht muss die endgültige Höhe der Gebühr noch festlegen

Wie aus einem Gerichtsantrag hervorgeht (via), würde die Gebühr greifen, wenn ein Nutzer innerhalb einer App einem Link auf die Website des Entwicklers folgt und dort anschließend einen Kauf abschließt. Apple würde die Zahlung in diesem Fall also nicht selbst über das In-App-Purchase-System abwickeln.

Externe Käufe sollen unterschiedlich teuer werden

Für reguläre Apps schlägt Apple eine Provision von 15 Prozent vor. Bei Apps aus bestimmten Partnerprogrammen sowie bei Verlängerungen von Abonnements sollen zehn Prozent anfallen. Teilnehmer des Small Business Program, für das Entwickler mit einem Jahresumsatz von weniger als einer Million US-Dollar infrage kommen, sollen fünf Prozent zahlen.

Apple begründet die vorgeschlagenen Sätze unter anderem mit dem Wert der App-Store-Plattform sowie den Werkzeugen, Technologien und Diensten, die das Unternehmen Entwicklern zur Verfügung stelle. Apple beruft sich dabei auch auf eine Analyse von Experten. Die Gebühren liegen deutlich unter den regulären App-Store-Provisionen, die je nach Programm bis zu 30 Prozent erreichen können.

Link-out erklärt!

Als Link-out wird hier ein Link innerhalb einer App bezeichnet, der Nutzer auf eine externe Website führt. Dort kann beispielsweise ein Abonnement oder ein anderer digitaler Inhalt gekauft werden, ohne Apples In-App-Purchase-System zu verwenden.

Im Mittelpunkt steht erneut der jahrelange Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games. Ein US-Gericht hatte Apple bereits 2021 verpflichtet, Entwicklern Links zu alternativen Kaufmöglichkeiten zu erlauben. Apple führte später für darüber abgeschlossene Käufe eine Provision von bis zu 27 Prozent ein. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers wertete die Umsetzung 2025 als Verstoß gegen die gerichtliche Anordnung und untersagte Apple zunächst vollständig, Provisionen auf solche Transaktionen zu erheben.

Berufungsgericht hält eine Gebühr grundsätzlich für möglich

Das zuständige Berufungsgericht bestätigte später wesentliche Teile der Entscheidung, kam beim vollständigen Provisionsverbot aber zu einem anderen Ergebnis. Apple müsse grundsätzlich eine angemessene Vergütung verlangen können. Als möglicher Maßstab wurden unter anderem notwendige Kosten genannt, die durch die Abwicklung beziehungsweise Koordination externer Links entstehen.

Nach Angaben aus Apples aktuellem Antrag würden diese unmittelbar notwendigen Kosten bei enger Auslegung praktisch bei null liegen. Apple argumentiert jedoch, dass ein solcher Ansatz den darüber hinausgehenden Wert seiner Plattform nicht berücksichtige und schlägt deshalb die höheren Sätze von fünf bis 15 Prozent vor. Epic Games hält diese Forderungen wiederum für nicht mit den Vorgaben des Berufungsgerichts vereinbar und will dem Antrag widersprechen.

Der Fall ist damit noch nicht abgeschlossen. Das Bezirksgericht muss nun bestimmen, welche Gebühr Apple tatsächlich verlangen darf. Parallel beschäftigt sich auch der Supreme Court mit einem Teil des Rechtsstreits: Das höchste US-Gericht hatte Ende Juni 2026 angekündigt, eine Frage aus Apples Berufung gegen die Missachtungsentscheidung zu prüfen.

Unsere Einschätzung

Stefan Keller
Apples Vorschlag ist vorerst keine neue App-Store-Regel, sondern die Position des Konzerns in einem laufenden Gerichtsverfahren. Es bleibt abzuwarten, welchen Anteil das Gericht Apple für externe Käufe zugesteht. Gerade die Aussage, dass die unmittelbar notwendigen Kosten für Link-outs praktisch bei null liegen könnten, dürfte dabei eine zentrale Rolle spielen. Für Entwickler und Dienste wie Spotify oder Epic wäre der Unterschied zwischen null, fünf und 15 Prozent wirtschaftlich erheblich.

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