Gebrauchte Handys bei Amazon: Refurbished reicht nicht aus

Urteil: Amazon muss gebrauchte Smartphones entsprechend kennzeichnen

Ein Top-Smartphone zu einem Top-Preis: Das Angebot bei Amazon klingt verlockend. Kunden bestellen – und erleben mitunter eine Überraschung. Das Gerät ist anders als erwartet nicht neu, sondern gebraucht! Die Deklaration „Refurbished“ auf der entsprechenden Angebotsseite war missverständlich. Kein Einzelfall, wie Verbraucherschützer monieren. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte deshalb Amazon auf Unterlassung verklagt – und Recht bekommen!

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„Refurbished“ oder „Refurbished Certificate“ – über diese Bezeichnungen stolpert man jetzt immer häufiger, auch beim Online-Shopping. Nicht jeder Nutzer weiß, was hinter diesen Begrifflichkeiten steckt. Sie signalisieren, dass eine Ware (in welcher Weise auch immer) wiederaufbereitet ist – und somit also keinesfalls neu. Nach einem Urteil des Landgerichts München I ist mit dem Zusatz allerdings nicht klar gekennzeichnet, ob es sich um eine Neu- oder Gebrauchtware handelt. Kunden seien gewohnt, „bei zum Kauf angebotenen Waren allgemein zwischen gebrauchten und ungebrauchten zu unterscheiden“. Dies beeinflusse unter anderem, welchen Preis man für einen Artikel bezahle.

Somit haben die Richter einer Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) stattgegeben. Der Durchschnittsverbraucher sei mit dem Terminus „Refurbished“ nicht vertraut, lautet unter anderem die Urteilsbegründung. Amazon droht bei einem Verstoß ein Bußgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Grundlage der Klage war eine Beschwerde, die bei der Verbraucherzentrale eingegangen war. Die entsprechende Person störte sich daran, dass ein bei Amazon angebotenes Handy nicht klar als Gebrauchtware gekennzeichnet war. Laut vzbv ist dies einem Medienbericht zufolge kein Einzelfall. Amazon hingegen brachte vor Gericht vor, dass es sich dabei um einen Ausnahme handele, die man bedauere. Zudem sei der Begriff „Refurbished“ in der Technikwelt durchaus geläufig, schließlich bietet Apple unter diesem Label schon seit Längerem eine ganze Reihe überholter Gebrauchtgeräte an. Amazon kann das Urteil anfechten, es ist noch nicht rechtskräftig. Ob das Unternehmen in Berufung geht, ist aktuell nicht klar.

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Richtig!! Amazon bescheißt und schreibt Englische Begriffe die neue jeder kennt ! Apple schreibt Generalüberholt kein Englischer Begriff ehrlich und fair!

Die nicht jeder kennt meine ich !

Gut so!

Amazon will eindeutig die Unkenntnis von Kunden ausnützen. Das ist kriminell!

Sonst wird jeder Mist gegoogelt, aber das wort refurbished ist dann missverständlich?

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