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Prepaid-iPhone: Netlock sofort entfernen [Upd.: Doch nicht]

Wie gestern angekündigt, kann man seit heute das iPhone 3G 8GB in Verbindung mit einer Prepaid-Karte für 570 Euro bei T-Mobile erwerben. Wer mit der Online-Bestellung Vorlieb nehmen möchte, kann dies auf der passende T-Mobile-Seite tun. Auffällig sind dort aber einige gemachte Angaben, die nicht ganz mit den bisherigen Informationen übereinstimmen.

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Immerhin ist das Gerät ab sofort lieferbar und versandkostenfrei. Das Guthaben, das man mit dem Xtra-Pack dazu erhält, wird anstatt mit 100 Euro lediglich mit winzigen 5 Euro angegeben. Dadurch ist ein erneutes Wiederaufladen wohl schnell nötig. Voreingestellt ist die Xtra Nonstop-Option, mit der man für monatlich 0,99 Euro ab der 2. Minute kostenfrei ins Festnetz und zu anderen T-Mobile-Kunden telefonieren kann. Die 1. Minute kostet einmalig 0,29 Euro, die weiteren Gesprächsminuten nichts. Nach langen 2 Stunden wird die Verbindung jedoch automatisch getrennt. Eine Wiederherstellung der Verbindung ist sofort möglich, logischerweise werden dann erneut 0,29 Euro für die 1. Minute berechnet. Verbindungen in Mobilfunknetze anderer Provider kosten immer 0,29 Euro in der Minute.

Erfreulich für viele: Abweichend von den bisherigen Vermutungen lässt sich der Netlock des Gerätes sogar sofort für 99,50 Euro entfernen. Eine Mitnahme des iPhone 3G zu einem anderen Provider ist damit relativ schnell möglich. Rechnet man die 570 Euro dazu, ist dies zwar kein Schnäppchen, aber immerhin eine Lockerung des Vertriebs hierzulande.

Update: 02.10.2008, 10:59 Uhr

Inzwischen hat T-Mobile das Kleingedruckte auf der Webseite noch einmal angefasst und überarbeitet. Nun erhält der Kunde doch 5 Euro Startguthaben sowie 95 Euro Xtra Cash, was zusammen die vormals beschriebenen 100 Euro ergibt. Auch die Klausel mit der Sofort-Entsperrung wurde angepasst. Wie vermutet, ist dies nun erst nach 12 Monaten für 50 Euro möglich. Dies wäre wohl für einige Interessenten doch zu schön gewesen ...

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Das ist ein Anfang. Wie sieht es mit einer Garantie in dem Fall aus? Habt ihr da Infos zu?

Da 100 Euro Guthaben drauf sind ist schon mal super ;-)

Jetzt sind die Vertragsverlängerer etwas angearscht, weil die sich noch 3 Jahre mit den Tarifen rumquälen müssen.

Das ist ein Anfang. Wie sieht es mit einer Garantie in dem Fall aus? Habt ihr da Infos zu?
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Wieso sollte sich etwas mit den Garantiebestimmungen ändern?

Kann ja sein, dass Magenta sagt, dass das Ding keine Garantie mehr hat, wenn man es in Deutschland entsperrt...

Der Gewährleistung kann sich T-Mobile nicht entziehen, daran sind sie qua Gesetz gebunden.

(Heißt: Das iPhone muss bei Übergabe mangelfrei sein. Wenn innerhalb der ersten 6 Monate ein Problem auftaucht, wird bei privaten Kunden vermutet, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war - es sei denn, es ist z.B. ein offensichtlicher Abnutzungsschaden. T-Mobile muss im Rahmen der Gewährleistung das Gerät reparieren oder ein Ersatzgerät liefern, die Gewährleistungsfrist läuft ab Übergabe 24 Monate.)

Eine Garantie gewährt T-Mobile nach meinem Kenntnisstand nicht. Wohl aber Apple. Die haben jedoch mit den Verkaufs- und Vertragskonditionen von T-Mobile insofern nichts zu tun, durch den Un-Netlock kann also der Garantieanspruch auch nicht erlöschen. (Abweichendes müsste in den Apple-Garantiebedingungen stehen, was nicht der Fall ist, vgl. http://images.apple.com/legal/warranty/docs/iphonede.pdf )

(Garantie heißt: Apple steht ein Jahr dafür ein, dass auftauchende Fehler im iPhone behoben werden. Gilt neben (!) der Gewährleistung, die den Händler bindet. Kann besser sein, weil auch nach mehr als 6 Monaten Probleme noch ohne gesonderten Nachweis behoben werden, kann aber auch schlechter sein, weil Apple bestimmte Teile [z.B. Akkus] von der Garantie ganz ausnimmt und weil eventuell zeitraubendes Einsenden etc. nötig wird.)

Häufiger Fehler: Vom Verkäufer (wäre in dem Fall der entsprechende T-Mobile-Shop) an Apple verweisen lassen. Gewährleistung und Garantie haben nichts miteinander zu tun und den Versuch eines Verkäufers, sich seiner Gewährleistungspflicht durch Verweis auf die Garantie beim Hersteller zu entziehen, sollte man jedenfalls bei Mängeln innerhalb der ersten 6 Monate nicht durchgehen lassen. Wen Näheres dazu interessiert, der kann ins Bürgerliche Gesetzbuch schauen ( http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html ).

Eine auch für Nichtjuristen verständliche Aufbereitung der Gewährleistungs-Materie haben wir in der Mac Life 06.2006 publiziert, der Artikel kann hier - http://www.maclife.de/index.php?module=pdfarchive&func=download&pid=753 - für 0,79 Euro online erworben werden.

naja ich hab meins in der tschechei gekauft, ohne sim und ohne vertrag.. gibts ja auch in belgien usw usw.. simfrei kaufen und nicht über die telekom meckern, gibt auch genug auf ebay, importeuren usw usw..

Super Info Nick! Danke für die ausführliche Antwort!

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