Apple wehrt sich offenbar mit einem weiteren juristischen Verfahren gegen den Zugriff britischer Behörden auf verschlüsselte iCloud-Daten. Wie die Financial Times unter Berufung auf eine gerichtliche Anordnung berichtet, reichte der Konzern im Juli eine neue Beschwerde beim britischen Investigatory Powers Tribunal ein.
- Apple soll im Juli eine neue Beschwerde eingereicht haben
- Die britische Forderung betrifft offenbar verschlüsselte iCloud-Backups
- Die aktuelle Anordnung soll auf Nutzer im Vereinigten Königreich begrenzt sein
- Apple warnt grundsätzlich vor Sicherheitsrisiken durch technische Hintertüren
- Ein separates Verfahren von Bürgerrechtsorganisationen läuft ebenfalls
Neue Anordnung soll nur britische Nutzer betreffen
Im Mittelpunkt steht dem Bericht zufolge eine sogenannte Technical Capability Notice. Mit einer solchen Anordnung kann die britische Regierung Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichten, technische Möglichkeiten für den Zugriff auf Kundendaten bereitzustellen.
Eine Technical Capability Notice ist eine geheime Anordnung nach dem britischen Investigatory Powers Act. Sie kann Anbieter dazu verpflichten, technische Voraussetzungen für den Zugriff auf Daten oder Kommunikationsdienste zu schaffen.
Die aktuelle Forderung soll sich auf verschlüsselte iCloud-Backups von Nutzern im Vereinigten Königreich beschränken. Zuvor hatte die britische Regierung offenbar eine weiter gefasste Anordnung verfolgt, die auch Daten von Nutzern außerhalb des Landes betroffen hätte. Nach diplomatischen Spannungen mit den USA soll diese ursprüngliche Forderung zurückgezogen worden sein.
Apple und Regierung dürfen sich nicht äußern
Apple vertritt seit Langem den Standpunkt, dass ein zusätzlicher Zugang zu verschlüsselten Daten die Sicherheit aller Nutzer schwächen könnte. Eine technische Hintertür lasse sich nicht zuverlässig auf einzelne Behörden oder bestimmte Verfahren begrenzen.
Zu den konkreten Forderungen können sich weder Apple noch das britische Innenministerium öffentlich äußern. Das britische Gesetz sieht für Technical Capability Notices weitreichende Geheimhaltungspflichten vor. Dadurch bleiben wesentliche Details des Verfahrens weiterhin unbekannt.
Datenschützer führen eigenes Verfahren
Das Gericht informierte auch die Organisation Privacy International über Apples neue Beschwerde. Privacy International und die Bürgerrechtsorganisation Liberty gehen bereits in einem separaten Verfahren gegen derartige Anordnungen vor. Eine Anhörung in diesem Verfahren ist dem Bericht zufolge für Dezember vorgesehen.
Der Streit betrifft vor allem Apples erweiterten Datenschutz für iCloud. Die Funktion schützt einen Großteil der gespeicherten Daten mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sodass Apple selbst nicht über die notwendigen Schlüssel zum Entschlüsseln verfügt. In Großbritannien hatte der Konzern die Aktivierung dieser Schutzfunktion bereits eingestellt.









