Französischer Einzelhändler klagt und gewinnt

Gerichtsurteil schreibt Hinweis auf iPod-Steuer im Online-Handel vor

Ein französisches Gericht hat entschieden, dass Online-Händler, die Musikplayer, USB-Speicher oder leere Medien an französische Kunden liefern, diese auf die sogenannte iPod-Steuer hinweisen müssen. Diese Abgabe zur Entschädigung von Rechteinhabern für die digitale Vervielfältigung ist dafür verantwortlich, dass der iPod beispielsweise in Frankreich rund 40 Euro teurer ist als etwa im Nachbarland Belgien. Das verleitet viele Franzosen dazu, Geräte, die unter diese Steuer fallen, im Ausland zu bestellen.

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Allerdings wissen offenbar viele Kunden nicht, dass Sie diese Steuer selbst entrichten müssen, wenn die bestellte Ware in Frankreich eintrifft. Geklagt hatte der Einzelhändler RueDuCommerce.com, der sich gegenüber ausländischen Händlern benachteiligt sieht.

Seit digitale Musikformate das Erstellen illegaler Kopien extrem vereinfacht haben, hat die Musikindustrie beständig große Verluste verzeichnen müssen. Sie versucht daher, Raubkopien mit Werbekampagnen und massiver Einflussnahme auf die Gesetzgebung entgegenzuwirken. Als Folge davon wurden in Europa etwa Programme und Anleitungen zum Kopieren von Medien mit Kopierschutz verboten. Zwar bleibt das Recht auf eine Privatkopie, es kann in einem solchen Fall allerdings nicht genutzt werden. Die iPod-Steuer, die es in Europa bislang nur in Frankreich gibt, ist auch immer wieder mal in Deutschland im Gespräch.

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