Browser, App Stores, Game Streaming, NFC

Apple öffnet iOS 17.4 wegen der EU

Apple hat die erste Beta von iOS 17.4 veröffentlicht, die wichtige Änderungen für iPhone-Nutzer in der Europäischen Union mit sich bringt. Das Update erlaubt zum ersten Mal App Stores von Drittanbietern, alternative Web-Engines und Game Streaming.

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Die Katze ist aus dem Sack. Apple erlaubt in iOS 17.4 Downloads von Apps aus anderen Stores, öffnet die NFC-Schnittstelle, erlaubt andere Browser-Engines und erlaubt Game-Streaming.

Die wichtigste Änderung ist, dass iPhones jetzt neben dem App Store auch alternative App-Marktplätze unterstützen werden. Damit öffnet sich iOS zum ersten Mal für App Stores von Drittanbietern. Das macht Apple nicht freiwillig sondern nur auf Druck der EU. In anderen Ländern wird dies nicht der Fall sein.

iPhone-Nutzer in der EU können künftig neue Apps aus anderen Stores herunterladen, nachdem sie diese in den Einstellungen genehmigt haben. Vor der Installation werden den Nutzern Details wie der Name der App, der Entwickler, die Beschreibung und die Altersfreigabe angezeigt.

Apple weist darauf hin, dass die Entwickler dieser Marktplätze Sicherheits-, Schutz- und Datenschutzanforderungen erfüllen müssen. Die Apps durchlaufen automatisierte Kontrollen und werden von Menschen geprüft, bevor sie für den Vertrieb freigegeben werden.

Um Apps in den Stores von Drittanbietern zu veröffentlichen, müssen sich die Entwickler mit dem Marktplatz in Verbindung setzen und ein Sicherheits-Token von ihm erhalten. In App Store Connect können Entwickler:innen auswählen, welche Apps sie wo vertreiben möchten.

Für Apps, die außerhalb des App Stores vertrieben werden, erhebt das Unternehmen keine Provision - und kann das natürlich auch gar nicht. Zudem gibt es die Stores nur in den 27 EU-Ländern. In-App-Käufe von Dritten will Apple hingegen weltweit zulassen.

Die Nutzer:innen können ihre zugelassenen Marktplätze verwalten und in den Einstellungen eine Voreinstellung festlegen.

Außerdem können mit iOS 17.4 zum ersten Mal systemweit bevorzugte Standardbrowser festgelegt werden. Safari wird die Nutzer:innen bei der ersten Verwendung auffordern, eine Voreinstellung zu wählen.

Apple führt außerdem APIs ein, die es Browsern ermöglichen, neben WebKit auch andere Web-Engines zu verwenden. Das bedeutet, dass Chrome in der EU Blink auf dem iPhone verwenden kann.

Übereinstimmung mit dem Digital Markets Act

Die wichtigsten Änderungen gelten vorerst nur für iPhone-und iPad-Nutzer in der EU. Sie zielen darauf ab, Apple vor dem Stichtag im März 2024 mit dem Digital Markets Act der Region in Einklang zu bringen.

Das Verbot des Spiele-Streamings wird jedoch weltweit aufgehoben. Dies ermöglicht es Diensten wie Xbox Cloud Gaming, richtige Apps zu veröffentlichen. Bisherige Umgehungen verwendeten Web-Apps.

Während für die Nutzer:innen in den USA und anderswo der Status quo erhalten bleibt, bedeuten die Aktualisierungen in der EU eine erhebliche neue Offenheit von Apple.

Auch die NFC-Schnittstelle wird freigegeben, damit auch andere Bezugsysteme außer Apple Pay die kabellose Bezahlfunktion nutzen können.

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… ich fühle mich damit eher unsicherer als freier.

Die scheinbare Freiheit (sich über den regulären „Appstore“ irgendwelchen Scheiß einzufangen, kannte ich bislang nur von Android…

… da muss man(n) nun wohl auch bei Apple umdenken und das in einer Zeit, in der ohne Smartphone bald nix mehr zu machen geht, wenn selbst die Banken lieber online statt günstig offline verfügbar sein wollen [Face Screaming in Fear]

Eine Frage stellt sich mir hier. Besteht nicht die Gefahr, dass nun bereits installierte Apps zukünftig bei Updates sich Features über Drittquellen nachladen? Bekomme ich dieses dann zumindest - bevor dieses geschieht - einen Warnhinweis? Auch wenn die Gefahr ggfs. als gering zu bewerten ist, theoretisch besteht sie nun aber bei der Öffnung. Was plant Apple für Schutzmaßnahmen? Der Schutz des Users muss weiterhin im Vordergrund stehen und nicht Regelungen der Politik, die sich nur oberflächlich mit den Schutz der Bürger beschäftigt haben, da KnowHow an der Stelle meistens Mangelware ist. Die hier tragende Regelung, der DMA wurde primär von Juristen auf dem Weg gebracht und von denen als großes Ereignis gefeiert. Fragt man in diesen Reihen aber mal tiefer nach, wie z. B. Auch beim AI-Act kommt schnell heraus, dass sie die eigentlichen Fragestellungen in diesem Themenbereich, die häufig keinen juristischen Sachverstand erfordern, eigentlich überhaupt nicht verstehen. Reden Sie mit denen mal über die Grundlagen von AI/KI und was Machine Learning / etc. merken Sie schnell, dass schon diese Grundlagen vollkommen unbekannt sind. Bitte nicht falsch verstehen, der Schutz der Bürger vor einigen global agierenden Konzernen, die primär nur finanzielle Kennziffern vor Augen haben, ist wichtig - aber inhaltlich richtig sollten die Ausarbeitungen schon sein.

Das ist eine super Frage, aktuell können wir sie aber noch nicht beantworten. Das wird aber in einigen Wochen anders sein!

HaHa, schon wieder, obwohl ich angemeldet bin und mein Username korrekt angezeigt wird, wurde bei Veröffentlichung ein anderer User „omega1609-1“ angezeigt - korrekt wäre user_thomas.gutte_… . Diese Info nur damit sich „omega1609-1“ sich nicht nun ggfs. irgendwelchen Kommentaren stellen muss.

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