Richterbund

Hasskriminalität: Geplantes Gesetz könnte Flut neuer Verfahren auslösen

Müssen Provider bald Passwörter ihrer Kunden herausgeben und werden Staatsanwaltschaft und Polizei wegen neuer Gesetze gegen Hasskriminalität überfordert?

Von   Uhr

Im Internet wird gerne und oft gestritten. Wenn das aber deutlich über die Stränge schlägt und andere Menschen nicht nur beleidigt, sondern zu Drohungen oder gar Gewalt führt, ist dies nicht mehr akzeptabel. Bisher gibt es nur wenig rechtliche Handhabe, doch das soll sich ändern. Ein neues Gesetz gegen Hasskriminalität speziell im Internet soll Abhilfe schaffen, könnte Staatsanwälten und Polizei jedoch überlasten. So viel Hasskriminalität gibt es im Netz. Der Richterbund befürchtet, dass das geplante Gesetz  bis zu 150.000 neue Ermittlungsverfahren jährlich auslösen könnte.

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Die Pläne des Bundesjustizministeriums könnten also schnell zur Überforderung führen. „Das ist für die schon heute stark beanspruchten Behörden nur zu bewältigen, wenn die Bundesländer massiv in die Strafverfolgung investieren“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Handelsblatt. „Ohne deutlich mehr Ermittler dürfte das neue Gesetz gegen Hasskriminalität ein großes Versprechen bleiben, das der Staat nicht halten kann.“

Ungeachtet davon hält es Rebehn dennoch für richtig, dass die Bundesregierung Hasskriminalität im Netz effektiver verfolgen und die Strafvorschriften insbesondere bei Bedrohungen erweitern wolle. „Der Rechtsstaat ist gefordert, klare Grenzen zu ziehen, damit keine Spirale von Hass und Gewalt einsetzt“, sagte er. In einer Stellungnahme des Richterbunds zum Gesetzentwurf soll insbesondere die geplante Meldepflicht für soziale Netzwerke, die vor allem bei Morddrohungen und Volksverhetzungen die betreffenden relevanten Inhalte und IP-Adressen an das BKA mitteilen müssen, „uneingeschränkte Zustimmung“ finden. 

Müssen Provider bald Passwörter rausrücken?

Unterstützt werden vom Richterbund auch die geplanten Änderungen des Telemediengesetzes (TMG). Danach müssen die Online-Plattformen bei Auskunftsersuchen von Behörden sogenannte Bestandsdaten, dazu zählen auch Passwörter, herausgeben.

Aus Sicht der strafrechtlichen Praxis seien diese Änderungen „vollumfänglich zu befürworten“, so der Richterbund in seiner Stellungnahme.

Datenschützer und Bürgerrechtler sind dagegen. So meinte Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber gar, dass die Pläne nicht umgesetzt werden können, ohne von den Diensteanbietern zu verlangen, datenschutzrechtliche Vorgaben zu verletzen. Dann befänden sie sich in einer Zwickmühle und würden so oder so das Gesetz brechen. Das Bundesjustizministerium schrieb aber schon im Dezember 2019: „Eine solche Pflicht für die Provider, Passwörter zu entschlüsseln, wenn Staatsanwaltschaften sie dazu auffordern, gibt es nicht und wird es auch künftig nicht geben.“

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"Hasskriminalität": ein weiteres Totschlagargument gegen vieles, ganz im Owell'schen Sinne.

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