Shockwave und QuickTime werden auch verboten

Aus für Adobe Flash im Deutschen Bundestag

Der Hackerangriff auf den Bundestag im Frühling 2015 führt jetzt für Abgeordnete und Mitarbeiter zu weiteren Konsequenzen. Adobe Flash und Shockwave sowie Apple QuickTime werden aus dem „Softwarewarenkorb“ für geschäftlich genutzte Geräte verbannt. Die Verfügung der zuständigen IuK-Kommission drängt alle Betroffenen zudem zur Verwendung komplexerer, mindestens achtstelliger PINs und Passwörter.

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Der Spiegel bezieht sich in seinem Bericht zum Thema auf gestern im Bundestag beschlossene Maßnahmen zur Steigerung der Datensicherheit. Adobe Flash ist seit Jahren als notorisches Problemkind bekannt, und Apple QuickTime wurde im neuesten US-Quartalsbericht von Flexera sogar erstmals zur Top-Sicherheitslücke von Windows gekürt. Hintergrund dieser Statistik ist allerdings, dass Anwender sich nicht um sicherheitsrelevante Aktualisierungen kümmern. Bekannt gewordene Schwächen nicht zu beheben, öffnet Hackern immer wieder Tür und Tor.

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Die für das Parlament beschlossenen Minimalmaßnahmen werden als kleine Schritte zum Ausbau der Datensicherheit gewertet und sind weit entfernt von den im Juni gehandelten Spekulationen, der Bundestag brauche vielleicht sogar ein komplett neues Hochsicherheits-IT-Netz. Als mittlerweile monatelange Übergangslösung nutze das Parlament bisher weiterhin die Infrastruktur der Bundesregierung mit, heißt es.

Dem gestrigen Bericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sei zu entnehmen, dass die konzertierten Angriffe vom Frühling auf „gängige Methoden und öffentlich verfügbare Tools“ zurückgegriffen haben sollen, meldet der Spiegel weiter. Bei dem Mitte Mai bekannt gewordenen Angriff wurden wochenlang Daten aus dem Netz des Bundestags abgezapft, wobei laut Analyse des Vorfalls davon auszugehen ist, „dass es die Täter unter anderem auf ausgewählte E-Mail-Postfächer im politischen Betrieb abgesehen hatten.“