Sieht aus wie ein iPad, behauptet jedenfalls Apple. Und klagte gegen das Xoom-Tablet von Motorola wegen Verletzung der geschützten Geschmacksmuster. Da besteht keine Verwechslungsgefahr, urteilt eine Richterin in Düsseldorf. Klage abgewiesen. Es steht beiden Kontrahenten frei, die nächste Instanz anzurufen.
Apple hatte Motorola eine Verletzung seiner geschützen Geschmacksmuster vorgeworfen, um ein Verkaufsverbot für das Android-Tablet Xoom zu erreichen. Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage jetzt ab: Das Xoom sei keine iPad-Kopie. Es habe laut Gericht genug Unterschiede in der äußeren Form, um als individuelles Produkt durchzugehen.
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Allein die gleichmäßig gekrümmte Rückseite sowie die profilierten Kanten an der Vorderseite sorgten für ein individuelles Erscheinungsbild des Xoom, so die Richterin schon nach einer Anhörung im Vorfeld des Verfahrens. Das Gericht wies gleichzeitig einen Gegenantrag Motorolas zurück, mit dem das iPad-Geschmacksmuster infrage gestellt werden sollte. Die Gerichtskosten teilen sich Apple zu zwei und Motorola zu einem Drittel.
Ein Verkaufsverbot für das Xoom hätte wahrscheinlich nur marginalen Wert gehabt, denn das Xoom verkauft sich nur schleppend. Was vielleicht daran lag, dass Motorola nicht den Preis des iPads kopiert hatte, das Xoom wurde anfangs teuerer verkauft als das iPad.
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Langsam wird das bei Apple zu einer Manie: wo immer ein Gerät auftaucht, dass in irgendeiner Weise dem iPad oder iPhone Konkurrenz machen könnte, wird auf Verletzung von Patenten, Geschmacksmustern etc. geklagt. Das ist eine miese Politik und zeigt nur, dass offensichtlich keine Methode dreckig genug ist um Konkurrenz loszuwerden.
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