AT&T droht mit rechtlichen Konsequenzen

Freischaltung des iPhone - Darf man das? [Upd.]

Wie einen Goldesel sicherte sich in diesem Frühjahr der Netzbetreiber AT&T den Exklusivbetrieb des iPhones in den USA. Eine Monopolstellung, die viele Nutzer in die Knie zwang und zu Kunden von AT&T machte. Doch die Exklusivität lockte den Kunden nicht nur eine Menge Geld aus den Taschen sondern forderte vor allem die weltweite Hacker-Gemeinde indirekt auf, das iPhone zu "knacken". Deren Ankündigung, in Kürze eine einfache Freischalt-Software zu veröffentlichen, zwingt nun alle Beteiligten aufs rutschige juristische Parkett.   

Von   Uhr

Während der vergangenen Tage häuften sich Meldungen um die anstehende Veröffentlichung einer einfach zu bedienenden Software, die eine Verbindung des iPhones mit einem beliebigen Netzbetreiber ermöglichen soll (wir berichteten). Dass eine solche Ankündigung kommentarlos von AT&T hingenommen würde, war indes kaum zu erwarten und eine entsprechende Reaktion nur eine Frage der Zeit. Die potentiellen Software-Anbieter UniquePhones und iPhoneSIMfree wurden nun "gerade noch rechtzeitig" vor der Veröffentlichung der angekündigten Software mit den von AT&T eingeschalteten Anwälten konfrontiert (wir berichteten). Diese drohten telefonisch mit erheblichen Konsequenzen für die kleinen Unternehmen, würden diese die Software veröffentlichen. Dass der Anruf bei den Anbietern mehr als nur ein beklemmendes Gefühl hervorruft, ist verständlich. Zunächst halten diese sich also mit der Veröffentlichung der Software zurück, bis die rechtlichen Risiken abgesteckt sind.

Eine Klage gegen die Software-Anbieter könnte AT&T auf den so genannten "Digital Millennium Copyright Act" stützen. Das 1998 in Kraft getretene US-amerikanische Urheberrechtsgesetz verbietet die Umgehung von Kopierschutz-Techniken und wurde ursprünglich zum Schutze von DVDs und Videospielen erlassen. Erst im November 2006 jedoch statuierte das US-Patentamt eine Ausnahme, die möglicherweise auch bezüglich der Freischalt-Software eine große Rolle spielen könnte. Sofern die Umgehung nämlich zu dem Zweck erfolgt, sich rechtmäßigen Zugang zu einem drahtlosen Telekommunikationsnetzwerk zu verschaffen, sei sie zulässig, entschied die Behörde.

 

  • Seite 1: Freischaltung des iPhone - Darf man das? [Upd.]
  • Seite 2:

Mehr zu diesen Themen:

Diskutiere mit!

Hier kannst du den Artikel "Freischaltung des iPhone - Darf man das? [Upd.]" kommentieren. Melde dich einfach mit deinem maclife.de-Account an oder fülle die unten stehenden Felder aus.

Die Kommentare für diesen Artikel sind geschlossen.