Zu ähnlich

iPad Plagiat: Apple gewinnt Rechtsstreit gegen „Mi Pad“

Ab wann ist eine Produktbezeichnung einer bereits geschützten Marke zu ähnlich? Darüber musste heute das Europäische Gericht in Luxemburg entscheiden. Apple hatte sich gegen den Versuch von Xiaomi gewährt, die Bezeichnung „Mi Pad“ für ein Tablet markenrechtlich schützen zu lassen. Heute nun erging das Urteil.

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Der Streit zwischen Apple und dem chinesischen Hersteller Xiaomi dauert nun schon über drei Jahre an. Im Grundsatz geht es um die Bezeichnung „Mi Pad“ für ein Tablet von Xiaomi. Die Firma möchte sich die Markenrechte dafür in Europa sichern. Apple legte Widerspruch ein und sah seine bereits seit Jahren geschützte Marke „iPad“ zu nah an der Bezeichnung des günstigen Tablets von Xiaomi. 

Das erste Mi Pad wurde 2014 vorgestellt und präsentierte sich als günstiges Android-Tablet mit bunter Rückseite aus Plastik und ähnelte damit sehr einer Mischung aus iPad und iPhone 5c. Dieses Jahr erschien bereits das Mi Pad 3 mit 7,9 Zoll 2K-Display, 4GB RAM und Mediathek Prozessor. Inzwischen ist die Rückseite aus Aluminium und sieht dem iPad immer noch sehr ähnlich. Das Tablet lässt sich für rund 200 Euro bestellen und liegt damit deutlich unter dem iPad (2017). 

Apple bekommt Recht

Dem Widerspruch von Apple wurde bereits 2015 stattgegeben, Xiaomi legte aber Berufung ein. Heute nun entschied das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg zugunsten von Apple. Die Bezeichnung „Mi Pad“ darf in Europa nicht als Marke eingetragen werden. Besonders klanglich seien die beiden Bezeichnungen zu ähnlich. Lediglich das „M“ sei zu wenig Alleinstellungsmerkmal.  Xiaomi könnte noch einmal in Revision gehen, dann würde in der letzten Instanz der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen. 

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