Einstweilige Verfügung erwirkt

Vodafone geht gegen iPhone bei T-Mobile vor [Upd.]

Ist beim Verkauf des iPhone allein über T-Mobile alles Rechtens? Fragte sich Vodafone-Deutschlandchef Friedrich Joussen und erwirkte jetzt gegen den Mobilfunkbetreiber eine Einstweilige Verfügung. Nicht der Verkauf soll damit gestoppt, sondern die rechtliche Grundlage der Koppelgeschäfte geklärt werden. Sonst könnte ja in Zukunft jeder Handyproduzent mit jedem Mobilfunkbetreiber - meint Joussen.

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Die Einstweilige Verfügung, so berichtet dpa heute, ginge gegen den exklusiven Vertrieb des Apple-iPhone, nicht gegen den Verkauf an sich. "Wenn ich den Vertrieb unterbinden will, dann hätte ich das schon tun

können", wird der Vodafone-D2-Chef hierzulande zitiert. Vor allem, dass T-Mobile seine iPhone-Käufer mit einem Zweijahresvertrag an sich bindet, findet er äusserst fragwürdig. Wenn dies Schule machen würde, dann könnte sich zukünftig jeder Handy-Produzent mit jedem beliebigen Anbieter verbinden und andere außen vor lassen. Die Folge wäre eine Veränderung des Marktes, die Vodafone auf keinen Fall erleben möchte. Das Gericht soll nun entscheiden, wie die rechtlichen Hintergründe dieser Vertragsart in Deutschland aussehen und ob diese nicht wettbewerbwidrig sind.

Die Telekom bestätigte den Eingang der Einstweiligen Verfügung und kann nun Widerspruch dagegen einlegen. Innerhalb von zwei Wochen ist dann mit einer Entscheidung zu rechnen, so dpa.

[Update 20.11.2007 - 20.15 Uhr:] "Wir werden Widerspruch einlegen", bestätigte uns auf Nachfrage eine T-Mobile-Sprecherin: "Und wir überlegen, wie wir bis dahin mit der [Antragstellerin] zusammen die Frist zwischen Einlegung des Widerspruchs und der juristischen Entscheidung durch das Gericht überbrücken."

Bereits jetzt macht das von N-TV angestoßene Gerücht die Runde, der Vertrieb werde schon alsbald geändert, um der gerichtlichen Verfügung nachzukommen. Ob man allerdings, wie der Nachrichtensender berichtet, schon im Laufe des morgigen Tages das iPhone ohne Vertrag anbieten werde, sei noch nicht entschieden: "Wir werden morgen dazu etwas kommunizieren", heißt es aus Unternehmenskreisen.

Auf Seiten Vodafones sieht man der Entwicklung gelassen entgegen und bestätigte auf unsere Nachfrage hin, dass es um eine grundsätzliche Klärung des Vertriebsmodells einer Exklusivkopplung gehe. "Wir wollen den Verkauf nicht stoppen", erklärte Vodafone-Sprecherin Bettina Donges. Allerdings sei die Befreiung des Apple-Handgerätes zweifelsohne das angestrebte Optimum, "unser Wunsch ist: iPhone für alle!"

Kommentar - Pro

Der Sündenfall iPhone bewegt die Konkurrenz, anstatt sie zu beleben. Was T-Mobile vormacht, sollte Vodafone ein Beispiel sein. Stattdessen kämpft man mit allen Mitteln um den Erhalt des Altbewährten. Nur dass dabei vollkommen vergessen wird, dass sich auch ein Markt mit Koppelverträgen immer noch durch den Kunden reguliert. Das alles erinnert sehr an den Kampf der Musikindustrie gegen die Online-Plattformen und damit die Interessen der eigenen Kunden. Doch auch hier brachte Apple Bewegung in den Markt ... (cs) 

Kommentar - Contra

Ein Sündenfall ist das iPhone zweifelsohne. Aber keiner, der den Wettbewerb belebt: Wenn ein ohnehin marktführender Anbieter wie T-Mobile sich die Exklusivrechte für ein Gerät wie das iPhone auf Jahre hinaus sichert, sind den Kunden die Hände gebunden. "Friss oder stirb", lautet die Devise: Teure T-Mobile-Tarife und jahrelange Vertragsbindung oder gar kein iPhone. Nur funktionierende Märkte werden durch den Kunden reguliert, wo aber die unsichtbare Hand der Marktwirtschaft nicht ausreicht, muss die sichtbare Hand des Staates eingreifen. Das wird in diesem Fall das Landgericht Hamburg sein und den Sachverhalt kartellrechtlich würdigen. Das Ergebnis dürfte keine Überraschung darstellen: Wenn zwei Unternehmen durch einen Vertrag den Wettbewerb beschränken, so nennt man das ein Kartell. Kartelle sind längst nicht immer Kinder der dunklen Stunde, manchmal werden sie ganz offen zur Schau gestellt. Wie hier. So gesehen kämpft Vodafone zwar aus purem Eigennutz, gleichsam aber auch für weit mehr als das "iPhone für alle". Sie streiten für funktionierenden Wettbewerb. Es nicht zu tun - das wäre der wahre Sündenfall gewesen. (nk)

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Zum Kommentar: Bei allem gütigen Respekt: Das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein! Solche Koppelungen sind ja wohl Paradebeispiele wie man einen freien Markt mit vielen Anbietern unterbindet. Monopol wird sowas genannt. Und ich kann nur hoffen, dass die Gerichte das auch so sehen und dass man schon bald, wie in Frankreich übrigens, solche Koppelungen untersagt. Da ich in der Schweiz wohne und mir ein Entscheid eines deutschen Gerichts relativ wenig bringt, hoffe ich dennoch, dass diese Frage schon sehr bald durch viele Europäische Gerichte beantwortet wird.
Ich mag Apple, genau wie jeder Apple-Fan. Aber die Situation um das iPhone ist mehr als fragwürdig. Ein weiteres Beispiel: Ich habe Musik im iTunes Store legal erworben (noch nicht mal gerade billig um das auch mal klar zu stellen) Dazu kaufe ich mir also ein iPhone. "The best iPod we ever made..." Wieso ich diese Musik, die ich dann auf mein iPhone lade, dann nicht gleich auch als Klingelton brauchen kann, ist mir ein Rätsel und fern von jeglichem gesunden Menschenverstand. Aber halt: das geht ja doch: Ich muss nochmal einen Euro darauf bezahlen...!

@ kirreip: Mit Monopol hat das Ganze nichts zu tun. Es gibt im Kartellrecht zwei Säulen der Verhaltenskontrolle des Marktes:

Zum einen die Missbrauchsaufsicht (§§ 19ff. GWB) über marktbeherrschende Unternehmen (darunter auch Monopole, Quasi-Monopole, Oligopole). Beispiele sind etwa Microsoft oder die vier großen Energieversorger EnBW, RWE, E.On und Vattenfall, die als Oligopol quasi ohne Binnenwettbewerb den Energiemarkt in Deutschland beherrschen. Wer marktbeherrschend ist, darf viele Dinge nicht tun, die ein kleinerer Anbieter bei funktionierendem Wettbewerb tun darf.

Zum anderen gibt es die reine Kartellaufsicht (§§ 1ff. GWB): Sie verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die geeignet sind, den Wettbewerb spürbar zu beeinträchtigen. Hier dürfte der vorliegende Sachverhalt angesiedelt sein: Apple und T-Mobile sind Unternehmen, die einen Exklusivvertrag geschlossen haben. Der Vertrag untersagt es Apple, an einen anderen deutschen Anbieter als T-Mobile zu liefern und T-Mobile, das iPhone in anderen Ländern als Deutschland oder ohne Vertragsbindung zu vertreiben. Auch "spürbar" ist das Ganze bei einem T-Mobile-Marktanteil von rund 30% allemal. Mitunter können solche Vereinbarungen zulässig sein, etwa, wenn sie dazu dienen, einen brandneuen Markt zu erschließen oder wenn andere, besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Das zu prüfen, wird Aufgabe des LG Hamburg sein.

Was bitte hat T-Mobile vorgemacht? Apple hat ein wahrscheinlich übermässig aussergewöhnliches Mobiltelefon entworfen - alles was T-Mobile gemacht hat, ist so dumm zu sein sich auf so einen bis da hin noch nicht dagewesenen Kuhhandel einzulassen.
Ich bin ein Apple-Fan, aber nicht so dumm wegen dem iPhone zur Telekom zu gehen. Ich bin gerade auf den besten Weg mich von diesem Magenta-Riesen zu emanzipieren.
Ich hoffe das die Rechnung von T-Mobile nicht aufgeht!!! Und damit auch nicht von Apple...

Der Kommentar dieses Artikels kann ja nur ein blöder Witz sein!
Keinem Kunden hilft die Tatsache, dass T-Mobile der einzige Anbieter für das iPhone ist. Gäbe es mehrere Netzbetreiber, die das iPhone verkaufen, würde zwischen ihnen ein Wettbewerb über den Preis stattfinden und ein iPhone zu besitzen würde für die, die etwas warten können, billiger werden. So, wie es jetzt ist, kann T-Mobile jedem, der ein iPhone will, völlig überteuerte Tarife mit Freiminuten und -SMS, die viele nicht brauchen, verkaufen.
Schade, dass sich der Autor des Artikels so von der großen Anzeige links davon beeinflussen lies. Ich unterstütze Vodafones Klage!

Der Kommentar ist unglaublich. Habt ihr den von der ÖA bei Apple oder der Telekom bekommen?

Schön, wenn Kommentare in einer News so polarisieren. Ich schrieb nämlich nicht, dass es T-Mobile richtig macht, sondern nur, dass der Markt nicht durch rechtliches Vorgehen oder derartige Restriktionen sondern durch die Reaktionen des Kunden darauf neue Impulse erhält. Eben so, wie er auch durch die Quasi-Monopolisierung der Musikdownloads durch Apple neue Impulse bekam, indem dabei gegen die Interessen der Musikindustrie agiert wurde. Um es klarzustellen: Ich habe kein iPhone, weil es dieses nur von T-Mobile gibt. Boykott kann man das nennen oder Regulierung des Marktes durch den Kunden. T-Mobile muss den Markt öffnen, wenn keiner mehr das iPhone bei ihnen kauft.

Im Übrigen (und das wird in der derzeitigen Diskussion leider nur all zu gerne vergessen): Auch Vodafone bietet (ebenfalls seit dem 9. November) ein Handy exklusiv und nur mit bestimmten Tarifen gekoppelt an: Das Qbowl von Samsung. Ist das besser, nur weil es nicht von Apple ist?

Zum Nachdenken anregend - Charlotte

@charlotte: Ich finde den Kommentar ebenfalls einen bitteren Witz! Und der Satz "Was T-Mobile vormacht, sollte Vodafone ein Beispiel sein." zeigt durchaus, dass Sie das Modell des rosa Riesen unterstützen. By the way: Vodafone bietet das F700 auch OHNE Vertrag zum Kauf an. Bitte erst informieren, dann schreiben!

Ich glaube ja das der Kommentar polarisieren und so einen "kommentar-scheib-muffel" wie mich aus dem Versteck locken sollte. ;-) Ich habe mich extra wegen dem Kommentar hier angemeldet.
Ich glaube nicht, dass das ernst gemeint war...

Hi,
ernst oder nicht, ich finde den Kommentar Dumm. Ich glaube der Verfasser hätte ruhig noch ein wenig länger darüber nachdenken können was er da gerade schreibt. Und nur weil es eventuell auch von anderen so praktiziert wird (keine Ahnung was Vodafone wirklich macht) oder nicht ist egal.
Aus meiner Sicht wird hier, vor allem von Apple versucht so viel Geld wie möglich mit dem iPhone zu machen. Und das auf kosten der Verbraucher. Selbst wenn wirklich spezielle Hardware seitens der Netzanbieter erforderlich ist sollte es apple den Netzbetreibern überlassen ob sie das iPhone vertreiben wollen oder nicht. Den Aufbau der nötigen Infrastruktur können sie ja gerne zur Bedingung machen. Wenn aber ein Kunde einen anderen Anbieter nutzen möchte und bereit ist dafür auf einige Funktionen zu verzichten und anstelle dessen nur einen Bruchteil zu Zahlen, sein Bier.
Oder Verstehe ich da etwas Falsch?
Ben

Zitat: "Selbst wenn wirklich spezielle Hardware seitens der Netzanbieter erforderlich ist sollte.."
Ich habe von einer internen Quelle eines Mobilfunanbieters mal gehört, das diese viel lieber auf Funktionen der Hardware zugreifen bzw. spezielle Applikationen für diese schreiben würden.
Leider ist da wohl der Support der Hardware-Hersteller mehr schlecht als Recht. Sinngemäße Aussage: "Die hau'n uns die Hardware hin und gut ist."
Heisst also, dass das Argument, welches Anfangs verbreitet wurde, das Apple mit AT&T extrem zusammenarbeiten musste um diese neue Art der Mailbox zu realisieren zwar inhaltlich richtig sein kann, es aber wohl nie an den Mobilfunkanbietern lag das dies nicht schon vorher praktiziert wurde.
Und dass das Modell Apple&AT&T so gut auf alle anderen Länder zu adaptieren ist zeigt ja auch das da wohl nicht gehext wurde.

Also alles quatsch. Das iPhone kann technisch mit Allen und Jedem nur scheint es Apple aus Profitgier wohl nicht zu wollen. Schliesslich muss man ja Aktionäre bedienen, womit wir beim nächstgrößeren Bullshit der Neuzeit sind... aber das ist ein anderes Thema!

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