Es steht zwei zu eins in Urteilen

Keine Rundfunkgebühr für PCs mit Internet-Zugang

Der Text des aktuellen Dokuments mit dem klangvollen Namen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) besagt, dass alle Geräte, mit denen der Rundfunk- und Fernsehempfang möglich ist, automatisch eine Gebührenpflicht auslösen. Es könnte aber sein, dass dieser Text bald geändert wird um den neuen technischen Bedingungen Rechnung tragen zu können.

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Wir berichteten bereits über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, jetzt haben auch die Richter in Münster eine Gebührenpflicht für PCs abgelehnt.

In diesem Fall wehrte sich ein Student gegen die Forderung des WDR, rückwirkend von Januar bis März 2007 monatlich 16,56 Euro zu zahlen. Seiner Ansicht nach könne nicht jeglicher Besitz eines empfangsfähigen Geräts zu einer Gebührenpflicht führen, schließlich sei heutzutage die Zahl dieser Produkte kaum noch zu überblicken. In nur wenigen Fällen werden Handy, Notebooks oder Internetfähige PDAs aber zum Radio- oder Fernsehempfang genutzt. Daher sei eine Gebührenpflicht hier unzulässig.

Das VG Münster stimmte dieser Argumentation zu, die auch schon dasjenige in Koblenz überzeugt hatte. Solange der Text des Rundfunkgebührenstaatsvertrags nicht an den aktuellen technischen Stand angepasst sei, müsse man ihn restriktiv auslegen, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Es scheint also, als wenn diese Ansicht langsam an Boden gewinnt. Von Klarheit über die Rechtslage kann jedoch noch lange keine Rede sein. Ob weitere Gerichte in ähnlichen Fällen ebenso entscheiden, bleibt weiter abzuwarten, wie auch die Urteile eines oberen Verwaltungs- oder gar eines Bundesgerichts.

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