Zwei Jahre und achtzig Prozent: Zu wenig?

iPhone-Akkutauschprozedere provoziert zweite Klage

Schon wenige Tage nach dem Verkaufsstart des neuen Mobiltelefons iPhone musste Apple Bekanntschaft mit der Streitfreudigkeit der eigenen Kundschaft schließen: Wegen ungenügender Informationen bezüglich des Akku-Tauschs reichte ein iPhone-Käufer aus Illinois eine Klageschrift gegen den kalifornischen Hersteller ein.

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Diesen Montag wurde nun eine zweite, nahezu gleich lautende Klage eines kalifornischen Apple-Kunden bei Gericht anhängig gemacht.

Beide stützen sich auf dieselbe Argumentation: Erst nach dem Verkaufsstart sei von Apple bekannt gegeben worden, dass ein Austausch des fest verbauten iPhone-Akkus ausschließlich von Apple für einen Betrag von 79 US-Dollar (plus Versand) möglich sei und mehrere Tage in Anspruch nehme. Wäre dies früher bekannt gewesen, hätte es womöglich die ein oder andere Kaufentscheidung beeinflusst. Deswegen, so tragen die Kläger vor, fühle man sich über den Tisch gezogen fühle.

Keiner der beiden Kunden hat jedoch bislang die Grenzen der Leistungsfähigkeit des iPhone-Akkus erreicht. Apple selbst gibt an, dass nach drei- bis vierhundert kompletten Ladezyklen die Kapazität noch bei 80 Prozent des Ursprungswertes liegen sollte. Selbst wenn man also trotz mehr als zehn Tagen Stand-By-Zeit und acht Stunden Redezeit von einer gänzlichen Entleerung samt anschließender Aufladung alle zwei Tage ausginge, wäre der Akku erst nach rund zwei Jahren erschöpft. "Erschöpft" wohlgemerkt im Sinne von noch 80 Prozent der Nominalleistung.

Nach just jener Zeit also, nach der ein Mobilfunkvertrag ohnehin ausliefe und ein neues Gerät (möglicherweise) vergünstigt bei einer Vertragsverlängerung zu beziehen wäre. Auch entspricht die Handhabung Apples in Sachen des Mobiltelefonakkus exakt derjenigen bei iPod-Akkus, so dass sich die Verwunderung über das kostenpflichtige - und in der Tat nicht sehr kundenfreundliche - Austauschprozedere im Allgemeinen in Grenzen hielt.

Es bleibt also abzuwarten, wie die Verfahren enden: Sollten die Anwälte des Unternehmens eine Niederlage befürchten, ist davon auszugehen, dass Apple eine außergerichtliche Einigung gegen Zahlung einer ungenannten Geldsumme anstrebt - um einen Präzedenzfall zu vermeiden. Selbstverständlich werden wir über den Fortgang berichten, sobald neue Informationen verfügbar sind.

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