Das ist hier die Frage

Garantieausschluss durch iPhone-Unlock durchsetzbar?

Garantieverlust und völlige Unbrauchbarkeit des Geräts müsse man in Kauf nehmen, wenn man versucht das iPhone zu knacken. Dies gab Apple kürzlich in einer Presseerklärung bekannt und reagiert damit auf die steigende Popularität und Professionalität der in den USA kursierenden Unlock-Programme.   

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Bei näherer Beschäftigung mit den verschiedenen Entsperr-Programmen habe Apple festgestellt, dass das Aufspielen dem iPhone-System einen irreperablen Schaden zufügt. Insbesondere mit dem aktuellen iPhone-Update würde das Gerät schließlich unbrauchbar (wir berichteten). Mehr nur als die Aussicht auf ein "totes" Gerät hat die Freischaltung jedoch noch weitere Konsequenzen. Apple stellte klar, dass durch das "Unlocking" ein Verstoß mit der Lizenzvereinbarung einhergeht, dessen Folge nur ein Garantieverlust sein kann.

Ob dies rechtlich allerdings haltbar ist, wird derzeit eifrig diskutiert. Gegen einen solchen Garantieausschluss spricht vor allem der US-"Magnus-Moss Warranty Act". Danach darf eine Veränderung eines Geräts durch Dritte nur dann zum Garantieverlust führen, wenn bewiesen werden kann, dass das Gerät durch diesen Eingriff beschädigt wurde. Wie so oft ist es eine Frage der Gesetzesauslegung, ob ein SIM-Unlock ein Telefon wirklich beschädigt oder nur verändert. Ob Apple die Garantieverweigerung also durchsetzen kann, wird sich noch zeigen.

Und ob nun rechtlich haltbar oder nicht, Apple wird mit seiner Erklärung zumindest die wachsende Beliebtheit des Unlockings ein wenig ausgebremst und damit sein Ziel erreicht haben. 

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