Ausnahme-Regelung fürs Smartphone-Knacken

US-Regierung erlaubt Jailbreak

Alle drei Jahre untersucht das Urheberrechtsamt der US-Regierung die Notwendigkeit, Ausnahmen von einem Gesetz aus dem Jahre 1998 zu finden. Es besagt, dass Anwender die vom Hersteller eingebauten Zugangsbeschränkungen nicht umgehen dürfen. Nun hat die Behörde den Jailbreak erlaubt.

Von   Uhr

Wie das Radio-Netzwerk NPR (National Public Radio) berichtet, hält das zuständige Gremium es für angemessen, Benutzern das Öffnen ihrer Geräte für Drittanbieter-Programme zu gestatten. Ausgenommen von der Regelung seien demnach „Computer-Programme, die es drahtlosen Telefonen erlauben, Applikationen auszuführen, wenn die Umgehung [der Zugangsbeschränkung] den alleinigen Zweck hat, die Kompatibilität solcher Applikationen, sofern sie rechtmäßig erworben wurden, mit Computer-Programmen auf dem Gerät herzustellen“.

Mit anderen Worten: Das Betriebssystem des iPhone darf derart manipuliert werden, dass auch Apps, die nicht aus dem App Store stammen, installiert werden können. Einige weitere Ausnahmen wurden erlaubt, darunter das auszugsweise Extrahieren von Video-Clips aus DVDs zu Bildungszwecken oder für Dokumentationen und das Umgehen des SIM-Locks bei gebrauchten Mobiltelefonen.

Apple wird diese Legalisierung des Jailbreaks keineswegs freuen. Allerdings steht ebenfalls fest, dass bereits ohne gesetzlich festgeschriebene Ausnahme für diesen Fall eine Menge Geräte sofort nach dem Auspacken mit entsprechenden Programmen geknackt wurden.

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Nur in den USA oder auch hier in Deutschland?

Nur in den USA. Ist ist und bleibt der Jailbreak ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Hier in Deutschland müsste der jailbreak doch erlaubt sein, weil wir vor dem Kauf nicht die Lizenzbestimmungen einwilligen sondern erst nachher. Und in Deutschland gelten die Lizenzbestimmungen nur wenn sie vor dem Kauf akzeptiert wurden. Oder ist das falsch ?

Gruß Fasa

Das ist soweit richtig, aber der Jailbreak verändert Apples OS und verstößt damit gegen das Urheberrecht. Ein verändern des OS ist nur dem Urheber, sprich Apple in diesem Fall erlaubt und hat nichts mit Apples Lizensbestimmungen zutuen.
Anders wäre es wenn man Windows 7 Mobile auf iPhnone aufspielt, oder Androide, das wäre erlaubt wenn man diese Systeme nicht patcht.
Deswegen ist ja auch das Installieren von OSX auf Nicht-Apple-Hardware mit Hilfe von EFI-X legal, weil dabei nichts am OSX gepatcht wird. Hackintosh-Varianten mit gepatchtem OSX verstoßen auch wieder gegen das Urheberrecht und bei allem spielen Apples ungültige Lizenzbestimmungen garkeine Rolle.

Vielen Dank. Da hab ich wieder was neues dazu gelernt :)

Aber das änderen des OS ist doch in allen Fällen erlaubt, wenn daraus kein kommerzieller Nutzen gezogen wird. EFI-X und Psystar sind auch deswegen verboten worden, weil mit einem modifizierten OSX kommerzieller Nutzen gezogen wurden. Für Privatanwender ist das ziemlich egal, ein Jailbreak deswegen auch in Deutschland legal. Anders wäre es vermutlich, wenn jemand "für Geld" einen Jailbrek durchführen würde.

JEDER Privatanwender kann mit seinem OS machen was er will.

Wir leben nämlich in einer Freiheitlichen Gesellschaft.

wie Leute darauf kommen, dass man mit seinem eigenen Iphone nicht machen kann was man selbst will.

Ich verstehe ja, dass Apple was gegen Jailbreaks hat, aber das das manche Leute so unreflektiert wiederkäuen ist doch irgendwie traurig.

Wenn ich mir einen Radiowecker kaufe, kann ich da auch einen Toaster draus machen, wenn ich möchte. Niemand kann etwas dagegen unternehmen. Außer ich verkaufe dann SONY-Radiowecker als Hausmarke-Toaster, in dem Fall kann SONY natürlich sagen: nicht mit unseren Radioweckern.

Genau so ist es mit einem Jailbreak. Warum sollt ich mit meinem eigenen Gerat nicht machen können was ich selbst will?

Das ist gesunder Menschenverstand.

Das ist mir als Apple-Benutzer fast schon peinlich wenn irgendwelche Apple-Fanboys beim bezahlen gleich ihr Hirn mit abgeben und die AGBs von Apple als die Heilige Schrift betrachten.

Ein Jailbreak war und ist in Deutschland schon immer legal solange kein kommerzieller Nutzen daraus gezogen wird.

In der USA ist das anscheinend auch nur ein Auswuchs eines Gesetzes, das vermutlich von Content-Mfiosis durchgedrückt wurde und nun , nach 12 Jahren, zurecht zumindest in Teilen wieder korrigiert wurde.

Wie kommst Du darauf, dass hier das Urheberrecht greift? Es werden Systemkomponenten ersetzt, aber kein geschaffenes Werk angetastet. Apple darf Garantieleistungen verweigern, aber es gibt keine Grundlage für strafrechtliche Verfolgungen wie bei Verstößen gegen das Urheberrecht.

Das OS unterliegt dem Urheberrecht als Ganzes und jedes daran herpatchen verletzt das Urheberrecht. Und Verstöße gegen das Urheberrecht werden nicht Strafrechtlich verfolgt sondern nur Zivilrechtlich.
Apple könnte jeden Jailbreaker abmahnen und auf Unterlassung verklagen.
Allerdings würde der Aufwand nicht wirklich den finanziellen Erfolg rechtfertigen. Von dem Imageschaden gar nicht zu reden.

Schon klar - aber wird denn überhaupt an Apple-Code herumgepatcht? M.W. werden Bibliotheken durch andere ersetzt - da greift das Urheberrecht nur dann, wenn man die Gesamt-"komposition" als schützenswert erachtet, und genau dort lag ja auch für das amerikanische Gericht der Grund, den DMCA für nicht anwendbar zu erklären.

Die Hackintoshs gehen übrigens heute genauso vor wie das EFI-X. Es wird eine spezielle Partition mit Bootloader und Zusatztreibern eingerichtet. Die eigentliche Snow-Leopard-Installation entspricht bis aufs Byte der eines echten Mac. Das ist keine Patch- und Frickelorgie mehr wie noch vor drei Jahren.

In der deutschen Rechtsordnung ist Software in nur eingeschränktem Maße urheberrechtlich schutzfähig und grundsätzlich nicht patentfähig. Das UrhG schützt bei Prorammpaketen nur Komponenten mit eigener Schöpfungshöhe.

Dass ausgerechnet in eine solche Komponente eingegrifen werden soll, ist Einzelfallfrage.

Man dar das iPhone kaputt machern oder auch einen Toaster raus bauen. Aber man erwirbt kein Recht das das iOS zu manipulieren.
"§ 69a III UrhG: Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden."
Man kann dem iOS und auch dem OSX wohl durchaus unterstellen das sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung von Apple sind.
Und gerade die Erfüllung derqualitative und ästhetische Kriterien werde ja ja sehr hoch gesetzt bei beiden. Obwohl sie keine Rolle beim Urheberrecht spielen.
Beim jailbreak erstzt man Teile des OS und verändert es dadurch, das ist Urhebrechtlich nur mit Erlaubsnis der Urhebers, sprich Apples, erlaubt. Ober man das zum privatvergnügen oder aus komerziellen gründen tut, ist voöllig egal udn spiel nur bei der Ermittlung der Schadenssummer und der Regresansprüche eine Rolle.

Ich lege nicht viel Wert auf Jailbreak sondern eher auf ein Unlock. Wieso sollen nur "Creme dela Creme" des großen Pinken-Riesen die Privileg haben so ein tolles Gerät zu besitzen. Ich bin bei O2 und möchte dabei bleiben. Also finde ich das total angemessen, wenn ich ein Gerät kaufe und dies dann auch nutzen kann. Ich will mir nicht verschreiben lassen an wen ich dann mein Geld zahle und such mir den Betreiber selbst aus.

Der Unlock ist Legal und das zurecht. Schließlich gibt es auch freie iPhones. Im iOS wird da nicht direkt gefuscht nur in einer verborgenen , schon vorhandenen Einstellung von 0 auf 1 gesetzt.

Cydia ist auch nur ein Programm. Was der User damit anstellt und verändert ist seine Sache. Ob der sich damit strafbar macht oder nicht steht nicht zu Debatte. Es geht eher um das Unlock und ob man Programme des Zweitanbieters rauf machen darf. Und das wurde von der US-Regierung GENEHMIGT!!!

also was sollen diese "schlaue Sprüche" und Zitaten aus Paragrafen wenn die Sache schon lange entschieden ist?

Was in den USA genehmigt wird, spielt hier keine Rolle. Genauso wenig wie das wodrauf du Wert legst oder was du angemessen findest.
Es ist einfach juristische Tatsache das der Jailbreak ein Verstoß gegen das Deutsche Urheberrecht ist. Punkt, Aus, Ende.
Das wird weder von den USA noch von deinen wirren moralisch und rechtlichen Vorstellungen tangiert.
In den USA gibt es auch ein verfassungsmäßiges Recht auf Waffenbesitz, jetzt erst wieder vom oberesten USA-Gericht bestätigt.
Darauf kann ich mir hier auch nicht berufen wenn ich mir hier eien Knarre kaufen will.

Der Jailbreak und Unlock sind eine "Modifikation der Firmware". In diesem Fall gibt es in Deutschland keine klare Rechtsauffassung.

Der Großteil der Juristen ist aber der Meinung, dass man mit Erwerb der Hardware auch die Berechtigung hat, die "Software auf dem eigenen Gerät" nach eigenem Ermessen zu modifizieren. Es darf damit aber kein gewerblicher Handel getrieben werden.
Der Passus, dass jeglicher Eingriff in die Firmware verboten ist, ist in Deutschland nicht wirksam - in den USA sieht es etwas anders aus, aber seit dem gestrigen Urteil eben auch nicht mehr.

Illegal ist es ohnehin nicht - und Apple scheint sich über diese doch recht unklare Gesetzeslage durchaus im klaren zu sein und schreitet rechtlich weder gegen den Entwickler des Jailbreaks noch gegen Foren ein, die diesen verbreiten oder erklären.

§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

2.
die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;

http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

Irrelevant im Privatgebrauch. Wie willst Du das denn kontrollieren?

Was heißt irrelevant ? Das Apple sich nicht bemüht seine Rechte hier durchzusetzen, heißt nicht das sie sie nicht haben. Der finanzielle Schaden durch solche Rechteverletzungen ist warscheinlich gering und der Imageschade bei einer strikten Rechteverfolgung zu hoch. Siehe Musik und Filmbranche. Trotz massiven finanziellem Schaden habe die durch Rechtverfolgung ein sehr mieses Image.
Das könnte sich aber auch bei Apple schnell ändern und ich schätze das die iPhones ihren Unlock und Jailbreak doch nach Hause petzen. Wäre für Apple bestimmt kein technisches Problem über MAC und IMEI aus den gebreakten iPhones teure iPod Touch zu machen.

Das machen die doch auch, aber von der Apples Seite kommt nichts. Wie du schon angesprochen hast, ist es sicherlich Image"sache. Wenn plötzlich Geräte ausfallen, weil man die von Ferne in iPods verwandelt ist die Aufruhe dann sehr groß. Es wird bestimm bis zur Spionagevorwürfen gehen und klage über klage wird der Ruf von Apple schwinden. Daher macht Apple das geschickter. Jedes neue iOS Update macht eine Hintertür für Jailbreaker zu, aber solange es mit "1" und "0" programmiert wird kommt man schon dahinter ;)

Die einzige die sich gegen Jailbreake währen sind die AppsEntwickler. Viele Anwendungen starten erst nicht oder zeigen Test-Version an und fordern zum kauf auf. Das ist der einzige Weg die "AppsPiraterie" zu stoppen.

Das ein iPhone mit Jailbreak unsicher sein soll, ist der totale Schwachsinn. Mit vielen nützlichen Apps aus Cydia kann man sein iPhone bis zu dem kleinsten bite überwachen lassen, SSH Verbindungen kappen ( auch für Apple ^^ ) und offene Prozesse anzeigen lassen. Also wer von Sicherheitslücken spricht sollte seine Wissenslücken erst mal stopfen.

Schlusswort: Wenn es doch in Deutschland SOOOooooo.... verboten wäre, wieso kann man bei Ebay zahlreiche ge"jailbreak"te iPhone auffinden? Die Auktionen nimmt Ebay auch nicht raus obwohl die sehr strenge Prüfungskontrollen haben. Ach ja.. wenn du auf den Geschmack gekommen bist, gibt es zahlreiche Serviceangebote die den Jailbreak für 15€ für dich machen.

Von wegen Verboten und das auf gar kein gewerblich betreiben. Überzeugt euch selbst: http://cgi.ebay.de/iPhone-3GS-3G-2G-iOS4-Jailbreak-Unlock-Update-Cydia-/260641418245?cmd=ViewItem&pt=Handy_Zubehör&hash=item3caf706c05#ht_3085wt_1139

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