Für Strafverfolgungsbehörden

Vorratsdatenspeicherung bei Apple: iMessage-Metadaten werden 30 Tage aufbewahrt

Apple brüstet sich gerne mit dem Datenschutz und damit, wie man Strafverfolgungsbehörden bewusst „im Weg steht”, wenn es im Interesse der Nutzer ist. iMessages sind vom ersten Tag an verschlüsselt, jedoch bezieht sich das nur auf deren Inhalte. Verbindungsdaten wie Datum, Absender und Empfänger werden auf den Apple-Servern 30 Tage lang aufbewahrt. Bei einem gerichtlichen Beschluss werden die Daten auch herausgegeben.

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Gegenüber The Intercept hat Apple zugegeben, dass nicht alles an iMessage anonym ist. Die Inhalte seien zwar von Ende zu Ende verschlüsselt und damit auch für Apple nicht lesbar. Das beziehe sich aber nicht auf die Verbindungsdaten.

iMessage speichert 30 Tage lang Verbindungsdaten

Wenn Sie mit ihrem iPhone eine Nachricht verschicken wollen, dann wird diese nicht umgehend versendet. Stattdessen schaut iOS bei Apple nach, ob die Telefonnummer für iMessage registriert ist. Ist sie das, wird eine iMessage verschickt, andernfalls eine SMS.

Dabei werden verschiedene Daten an Apple übertragen. Diese beinhalten die Absendernummer, die Nummer des Empfängers, die IP-Adresse des Absenders und den Zeitpunkt der Anfrage. Diese Datensätze sind nicht verschlüsselt und werden von Apple 30 Tage lang aufbewahrt.

(K)Ein Problem für den Datenschutz?

Apple bewahrt diese Daten einen Monat lang auf. Wenn ein Gericht eine entsprechende Anordnung veranlasst, können die Daten auch an Polizei oder Staatsanwaltschaft gegeben werden. Dabei ist aber zu beachten, dass diese Daten weniger „beweisen”, als es zunächst den Anschein hat. Denn die Überprüfung, ob die Handynummer mit einem iMessage-Account verbunden ist, findet unabhängig davon statt, ob die Nachricht wirklich versendet wurde. Wenn Sie also die Telefonnummer manuell eingeben und sich dabei vertippen, generiert das dennoch einen entsprechenden Datensatz.

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"zu beachten.... Daten beweisen weniger", weil? Hä? Stehe gerade auf dem Klinkenstecker.

Im Kontext einer Ermittlung beweisen die Verbindungsdaten nicht, dass eine Konversation stattgefunden hat, sondern nur, dass das Gerät die Nummer nachgeschlagen hat. Von daher haben die Daten, die Apple aushändigen könnte, trotzdem nur eine begrenzte Beweiskraft.

Füßchen ist vom Klinkenstecker! Kapiert! Danke!

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