In Deutschland werden auf verschiedene Geräte, die zur Vervielfältigung (CD-Rohlinge, Drucker) geeignet sind, Urheberrechtsabgaben bezahlt. Nun hat der erst letztes Jahr gegründete Bundesverband Computerhersteller e.V. mit der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielrechte) eine Einigung erzielt, die rückwirkend bis 2002 gilt.
Für die Jahre 2002 und 2003 müssen die Hersteller 3,15 Euro und für 2004 bis 2007 6,30 Euro zusätzlich zu der Brennerabgabe von 9,21 Euro pro Computer zahlen (zuzüglich Umsatzsteuer). Ursprünglich soll die ZPÜ für diese Jahre 18 Euro pro Rechner verlangt haben, mit dem Kompromiss sieht der BCH die Rechtsstreitigkeiten als erledigt an. Für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis 31.12.2010 sind 13,65 Euro (12,15 Euro ohne Brenner) pro PC zu zahlen.
Diese Vereinbarung gilt aber nur für die Mitglieder des BCH. Dort sind Acer, Fujitsu, HP, IBM, Medion, Samsung und Sony organisiert, ausschließlich große PC-Hersteller also. Der Bundesverband Bitkom, in dem nicht nur PC-Hardwarehersteller zu finden sind, hat deutlich mehr Mitglieder, darunter auch Apple. Speziell die kleinen PC-Hersteller befürchten bei einer Übernahme des Kompromisses Nachteile, da laut dem IT-Newsdienst IT Business eine Anrechnung von bereits gezahlten Abgaben nur für Unternehmen möglich ist, die ihre Abgabe direkt an die ZPÜ entrichten. Firmen, die hierzulande aus Komponenten vom Großhandel PCs zusammenstellen, müssten dann mitunter doppelt zahlen – bei den ohnehin schon niedrigen Margen im PC-Markt wären diese Firmen gefährdet.
Eine Zustimmung zum Kompromiss ist bei Bitkom auch deshalb gescheitert, weil jedes Mitglied unabhängig seiner Größe eine Stimme hat. Apple könnte natürlich die Mehrbelastung wie die im BCH organisierten Hersteller problemlos verkraften. Nun soll der Wahlmodus bei Bitkom geändert werden - ein Vorhaben, das praktisch zum Scheitern verurteilt ist.
Natürlich wird den Firmen, die nicht Teil des BCH sind, bereits mit höheren Urheberrechtsabgaben gedroht. Ob die Firmen die Abgabe auf den Verkaufspreis aufschlagen werden, ist angesichts des Preiskampfes im PC-Sektor unsicher.
EINIGUNG GILT NICHT FÜR APPLE
Urheberrechtspauschale: Macs bald teurer?
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07.02.2012 06:23 Uhr von mac-christian
Re: hp officejet g55 Drucker druckt unter lion nicht
7 Antworten 327 mal gelesen
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Die sollten so langsam mal das optische Laufwerk loswerden und ihre Software auf SD-Karte oder USB-Stick ausliefern - optische Laufwerke sind veraltet.
Die Urheberrechtsabgabe dürfte dann auf SD-Kartenleser ausgeweitet werden. Auf SD-Karten/USB-Sticks wird schon heute eine Abgabe gezahlt, sparen wird Apple durch den Verzicht auf ein optisches Laufwerk kaum ;)
2'ter absatz, letzter satz.
"Für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis 31.12.2010 sind 13,65 Euro (12,15 Euro ohne Brenner) pro PC zu zahlen."
somit ist es ziemlich egal ob da ein laufwerk eingebaut ist oder nicht.
... als es noch den guten alten C-recorder gab, musste man auch keine Gebühren bezahlen, wenn man eine LP auf Cassette aufnahm!
Die Deutschen kassieren doch, wo sie nur können ....
aus einer Granate kann man noch was rausquetschen hehe.
Deutschland ist ja gut darin.
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