Im Rechtsstreit um E-Book-Preisabsprachen sind weitere 17 Bundesstaaten der Sammelklage gegen Apple und die Verlage beigetreten. Die am Freitag veröffentlichte Klageerweiterung enthüllte bislang unbekannte Details, wie eine E-Mail von Steve Jobs.
Insgesamt 31 US-Bundesstaaten fordern im Rahmen der Sammelklage wegen E-Book-Preisabsprachen zwischen Apple und großen Verlagen finanzielle Entschädigung für die Verbraucher. Im Rahmen der geänderten Klage kam eine E-Mail von Steve Jobs zutage.
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So gab es im Januar 2010 einen regen E-Mail-Verkehr zwischen den Verlagen und Apple, bei dem es darum ging, ob Apple eine für die Verlage weniger schmerzhafte Preisgestaltung in Erwägung ziehen könnte. Apple, in Gestalt des Verhandlungsführers Eddy Cue, war nicht bereit, den 30-prozentigen Anteil vom Verkaufspreis zu reduzieren. Apple wurde nicht müde zu betonen, welch großartiger Partner man den Verlagen sein werde. Selbst Steve Jobs schaltete sich per E-Mail direkt in die Preisverhandlungen mit den Verlagen ein.
Ein jetzt veröffentlichtes E-Mail an einen Verlagsvorstand stellt die Verlage indirekt vor die Wahl. Entweder die Verlage arrangieren sich mit Apple und schaffen so einen gemeinsam E-Book-Markt mit Preisen zwischen 12,99 und 14,99 US-Dollar, wovon Apple seine 30 Prozent einbehalten werde, oder sie bieten ihre Bücher weiter bei Amazon zu 9,99 US-Dollar an. Letzteres bedeute zwar kurzfristig mehr Umsatz, so Jobs damals, aber langfristig werde auch Amazon davon 30 Prozent einbehalten.
Natürlich bliebe den Verlagen die Möglichkeit, ihre Bücher überhaupt nicht als E-Book bei Amazon anzubieten, doch dann würden sie den Raubkopierern Tür und Tor öffnen. Er sähe also keine Alternative, so beendet Jobs die E-Mail, der interessanterweise davon ausgeht, dass Amazon in Ermangelung weiterer Wettbewerber letztlich den Verlegern schlechte Angebote machen wird.
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So ein Ar*** war Steve nicht!
Fakt aber ist doch, das Preisbindungen und Absprachen in der Verlagsbranche schon IMMER üblich waren.
naja, egal ob Steve so war oder nicht.
Wenn es strafbar ist, dann soll Strafe sein.
Ich frage mich dann aber was mit der Buchpreisbindung hier in Deutschland ist.
Ist das ok ? Schaltet die Konkurrenz ja auch aus, oder?
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