Der Begriff „App Store“ ist keine schützenswerte Marke. Das jedenfalls hat jetzt ein Richter entschieden und damit Apples Klage gegen Amazon abgewiesen. Die richtete sich gegen die Bezeichnung „Appstore“ für Amazons Marktplatz für Android-Apps.
Der Streit entbrannte im Jahr 2011, nachdem Amazon seinen Appstore für mobile Android-Apps gestartet hatte. Apple behauptete, dass Amazon mit dem Namen Falschwerbung betreibe. Amazon hatte seinen Marktplatz für mobile Apps als „Appstore“ bezeichnet, was bei Apple gar nicht gut ankam. Hatte man den eigenen „App Store“ doch lange vorher ins Leben gerufen.
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In der Klage hatte Apple argumentiert, dass der Name „Appstore“ dem eigenen App Store zu ähnlich sei und Kunden dadurch annehmen, der Amazon App-Marktplatz sei in irgendeiner Weise eng mit Apple verbunden. Amazon hielt dem entgegen, dass selbst Steve Jobs und Tim Cook in Pressekonferenzen die App-Marktplätze der Mitbewerber als App Stores bezeichnet hätten.
Zumindest das Gericht schloss sich der Argumentation Amazons an. Der Begriff „Appstore“ sage nichts darüber aus, ob er in Art und Beschaffenheit mit dem App Store von Apple vergleich- bzw. verwechselbar wäre. Außerdem sei es Apple nicht gelungen nachzuweisen, dass Kunden von Amazon getäuscht worden seien.
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Wer hat denn nun das 'App' in aller Munde gebracht?
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