Nochmals nachrechnen

Änderungen im Bilanzrecht könnten Apples ausgewiesenen Gewinn steigen lassen

Die intensive Lobbyarbeit großer Unternehmen wie Apple hat sich gelohnt: das "FASB" ("Financial Accounting Standards Board"), die Behörde, die Organisation, welche die Rechnungslegungsstandards in den USA festlegt, hat eine Änderung vorgeschlagen, nachdem Umsätze für Produkte, die für eine gewisse Vertragslaufzeit erworben werden, anders in den Bilanzen dargestellt werden müssen. Das betrifft vor allem das iPhone. 

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Bilanzen großer Unternehmen wie Apple entsprechen in ihrer Aussagekraft etwa dem Orakel von Delphi: Es kommt darauf an, wer sie liest. Die Ersteller der Bilanzen verwenden daher viel Zeit darauf, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, eine Bilanz so anzufertigen, dass sich die vorgegebenen Unternehmensziele auch darin finden. Das ist bei Apple nicht anders.

So hatte besonders die Bilanzierung der Umsätze bei den iPhones in den letzten Jahren immer wieder für Verwirrung gesorgt, da Apple entsprechend der Festlegung durch den US-GAAP ("United States Generally Accepted Accounting Principles") die Verkäufe über die gesamte Laufzeit der Verträge mit AT&T berechnet hatte. Während iPods beispielsweise in dem Quartal, in dem sie über den Ladentisch gingen, auch bilanziert wurden, streckte Apple die Verkäufe der iPhones im gleichen Zeitraum über zwei Jahre.

Die neue Festlegung bedeutet, dass iPhones wie iPods in dem Quartal in der Bilanz voll gerechnet werden, in dem Apple sie "unters Volk" bringt. Damit werden die Umsatzzahlen in der Bilanz wesentlich stärker steigen als bisher ausgewiesen. Und entsprechend steigen dann auch die Aktienkurse: BrainstormTech geht von über 58 Prozent aus!

Wann die Änderung in Kraft treten wird, ist noch unklar, da es sich um einen Vorschlag der FASB handelt, der frühestens Mitte November genehmigt werden kann.

Bildnachweis: Apple Inc.

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