Anders als noch beim Samsung Galaxy Tab 10.1 scheint Apple diesmal nicht mit dem geforderten Verkaufsverbot für das Motorola Xoom in Deutschland durchzukommen. Die zuständige Richterin am Düsseldorfer Landgericht sieht keine direkte Verwechslungsgefahr mit dem iPad und ist so nicht gewillt, eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf auszusprechen.
Apple wird vermutlich mit dem vor dem Düsseldorfer Landgericht beantragten Verkaufsverbot für das Motorola Xoom in Deutschland scheitern. Wie Bloomberg berichtet, lehnt die Richterin Johanna Brückner-Hofmann eine einstweilige Verfügung ab und wird Apples Anklage aufgrund von Geschmacksmuster-Verletzung genau überprüfen. Wäre der Anfangsverdacht hoch, hätte es vorerst per einstweiliger Verfügung einen Verkaufsstopp gegeben.
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“Wir glauben nicht, dass jemand mit einem Xoom in einem Café sitzt und hofft, dass die Leute glauben, er besäße ein iPad”, unterstrich Brückner-Hofmann.
Der nächste Gerichtstermin ist für den 17. Juli anberaumt.
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