Das oberste Gericht von Kalifornien hat bestätigt, dass die Steuerrückerstattung an Apple in Höhe von 920000 US-Dollar im Jahr 1989 legal war, lehnt aber Apples Anfrage nach einem Urteil in Bezug auf die Versteuerung von Gewinnen ab, die im Ausland erzielt wurden.
1989 - da war Steve Jobs voll mit NeXT beschäftigt und Apple präsentierte den Mac Portable, Windows war bei Version 2.11 angelangt und Atari besserte mit dem STE die Hardware des alternden STs auf. Die Freude über die bestätigte Steuerrückerstattung dürfte bei Apple aber nicht nur deshalb verhalten sein, weil so viel Zeit vergangen ist, sondern weil sich das Gericht mit einem anderen Anliegen Apples nicht beschäftigen möchte.
ANZEIGE
Apple und andere multinationale Unternehmen fordern Steuergeschenke, wenn sie Gewinne ihrer ausländischen Tochtergesellschaften wieder in die USA transferieren. Die Unternehmen fordern diese Steuergeschenke als Anreiz, um das Geld in die USA zu bringen.
Mehr zu: Rechtsstreitigkeiten





Artikel kommentieren
Diskutieren Sie mit!
Damit Sie Artikel auf maclife.de kommentieren können, müssen Sie sich bitte einmalig registrieren – bereits registrierte Leser müssen zum Schreiben eines Kommentars eingeloggt sein. Die Moderation der Kommentare liegt allein bei maclife.de – kritische Kommentare und sachliche Diskussionen sind erwünscht, Beschimpfungen & Beleidigungen werden gelöscht. Bitte beachten Sie unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.