Apple bekommt jetzt EU-weit Probleme mit dem Verbraucherschutz. Grund ist Apples Informationspolitik und das Geschäftsgebahren im Bezug zu Apple Care. Das EU-Recht sieht einen uneingeschränkten, zweijährigen Gewährleistungsanspruch vor. Apple soll diese Pflicht nicht deutlich genug auf der Webseite und bei Kauf in den Stores kundtun. Lieber verkauft man Kunden zusätzlich Apple Care als erweiterte Garantieleistung.
Garantie und Gewährleitung - in der EU genau definierte Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die EU-Kommission wirft Apple jetzt Kundentäuschung vor und ruft den Verbraucherschutz der EU-Länder auf, Apple genau zu beobachten.
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Die Deutschen Presse-Agentur dpa hat einen Brief von EU-Justizkommissarin Viviane Reding vom 21. September vorliegen, in dem die Verbraucherschutzminister aller EU-Länder auf den Misstand aufmerksam gemacht werden. „Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht.“Auf Apples Webseite gibt es mittlerweile eine Gegenüberstellung von Garantie, Gewährleistung und Apple Care.
Apple hatte sich in Italien bereits zweimal mit diesen Vorwürfen konfrontiert gesehen und Strafzahlungen geleistet.
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„Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht.“
Seit wann gibt es denn eine von der EU geregelte Garantie?
Soweit ich weiß gibt es nur eine 2 Jährige Gewährleistung, die nach 6 Monaten sowieso für die Füße ist (Beweisumkehr).
Beiß dich nicht so am Wort "Garantie" anstelle "Gewährleistung" fest. Ich bin mir nicht sicher, ob es diese Wortunterscheidung in allen EU-Amtssprachen überhaupt gibt (EN: 'guarantee' und 'warranty' stehen im Wörterbuch etwa gleichermaßen für Garantie und Gewährleistung, mit 'warranty' tendeziell eher für 'Gewährleistung', mglw. wegen der Konnotation mit 'Haft(befehl)').
Wichtiger ist m.E., in wieweit der Hersteller Dinge bewerben soll, für die er a) gar nicht geradesteht und die b) ohne sein Zutun aufgrund äußerer Gründe ohnehin bestehen und deswegen c) nicht Gegenstand seines Garantieversprechens sind.
Die Gewährleistung ist eine Vertragsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer. Warum sollte sich der Hersteller 'als NIchtjurist' zu der rechtlichen Wirkung von Geschäftsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer äußern oder diese Bewerten?
Mir genügt, dass der Hersteller beim Verkauf seiner Garantieprodukte das Vorhandensein der gesetzlichen Gewährleistung nicht in Abrede stellt. Etwa, indem er _garnicht_ darauf eingeht.
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