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Kalifornien drängt auf „Recht auf Reparatur“ bei Smartphone-Herstellern

Wie es aktuell aussieht, kommt auch in Apples Heimatstaat Kalifornien neue Bewegung in eine seit langem geführte Debatte. Neuen Medienberichten zufolge soll der amerikanische Bundesstaat gemeinsam mit anderen Staaten ein „Recht auf Reparatur“ vorbereiten. Dadurch sollen zukünftig länger Reparaturinformationen, Ersatzteile sowie entsprechende Diagnose-Werkzeuge für unabhängige Shops bereitgestellt werden. 

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Auch wenn der Gesetzesentwurf nur für Kalifornien bestimmt ist, könnte dies dennoch weitreichendere Auswirkungen haben als man zunächst annehmen mag. Laut der Repräsentantin Susan Talamantes Eggman strebt man den „Right to Repair Act“ in Kalifornien maßgeblich an, um vor allem den Kunden die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, wann und wo das defekte Gerät repariert wird . Auch der Anwalt Kit Walsh der Electronic Frontier Foundation meint, dass die Gesetzesvorlage gerade für kleinere unabhängige Reparaturläden ist und einen besseren Wettbewerb auf dem umkämpften Markt ermöglicht wird, der aktuell von den Smartphone-Herstellern dominiert wird. Gleichzeitig soll dadurch der Service verbessert und die Preise gesenkt werden können.

 Neben Kalifornien sollen noch 17 weitere Bundesstaaten an ähnlichen Gesetzen arbeiten. In verschiedenen Staaten wurden solche Gesetze bereits im letzten Jahr eingeführt und die kürzliche Debatte um die iPhone-Drosselung trieb nun auch andere Staaten an, das Recht auf Reparatur gesetzlich zu verankern.

Sowohl in den USA als auch hierzulande ist eine Reparatur ohne Garantieverlust nicht einfach möglich. Apple gibt Ihnen etwa die Möglichkeit Ihr defektes Gerät einzusenden, in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Service Provider reparieren zu lassen, um die Garantie nicht erlöschen zu lassen. Bei Reparaturen auf eigene Faust gibt es neben dem Garantieverlust weitere Probleme, da Apple hier zum einen auf Spezialwerkzeuge setzt und auf der anderen Seite viele Komponenten miteinander verklebt. In den meisten Fällen sollte man daher lieber eine Fachwerkstatt aufsuchen.

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Es immer schade das erst der Gesetzgeber das Vorgeben muss!

Nicht für einen Aktionär von Apple. Bleiben Reparaturen im Haus, dann ist das gut für den Umsatz und damit für den Aktienkurs.
Zudem muss man wohl einräumen, dass derjenige, der ein Apple-Gerät selber reparieren kann, meist nicht auf eine Garantie angewiesen ist.
Solange wie man eine Herstellergarantie hat und ein Garantiefall vorliegt wird man auch selten von einem Dritten das Gerät reparieren lassen. Ist die Garantiezeit vorbei, kann man durch eine “Drittanbieter-Reparatur” auch keine Garantie mehr verlieren.

Na das hast Du ja hübsch erklärt. Hat aber leider nix mit dem ersten Kommentar zu tun.

Okay, das nehme ich dann auf mich. Meine Aussage kam nicht an.
1. Ich finde es nicht schade, dass es ohne Gesetze Apple nicht alleine machen würde, weil ich auch an den Kurs denke.
2. Es ist doch logisch, dass man Unternehmen für wirtschaftlich nachteilige Lösungen gesetzlich motivieren muss. Warum ist das schade? Es ist schade, dass Menschen von Aktiengesellschaften erwarten, dass diese als Kapitalgesellschaften an Einsparmöglichkeiten ihrer Kunden denken sollen. Das ist doch naiv.

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